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Hinweise
zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain |
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
1. Zugangseröffnung
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe
Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich
vorgeschrieben ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der
Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt
werden. Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe
Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet,
geht die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain davon aus, dass die gesamte
Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden
kann, sofern Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus
Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein "Einschreiben per E-Mail" keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.
Über die unter Ziffer 2 und 3 beschriebenen Kommunikationswege können Sie auch unsere zum Herunterladen veröffentlichten Formulare nach entsprechender Bearbeitung an die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain übersenden. Darüber hinaus nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain ausschließlich Dokumente in den Dateiformaten entgegen, die unter Ziffer 6 aufgelistet sind.
E-Mails dürfen eine Dateigröße von 10 Megabyte einschließlich aller Dateianhänge nicht überschreiten!
Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z. B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z. B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain keine weitere Mitteilung.
2. Formfreie
elektronische Kommunikation
Für eine formfreie *1)
elektronische Kommunikation können Sie die auf unseren Internetseiten
angegebenen E-Mailadressen
verwenden.
Für eine rechtsverbindliche formfreie elektronische Kommunikation steht
Ihnen aber auch folgende zentrale E-Mailadresse zur Verfügung:
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Achtung:
Die vorgenannte E-Mailadresse kann nicht mit Mausklick angewählt, sondern
kann nur manuell im E-Mailprogramm eingetragen werden (Spam-Schutz)!
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die vorgenannte E-Mail-Adresse. Alle anderen E-Mailadressen der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain, von deren Fachbereichen sowie personenbezogene E-Mailadressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain dar! Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht über eine andere E-Mailadresse (z. B. über eine E-Mailadresse eines Fachbereichs) der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Andere E-Mailadressen als die oben genannte zentrale E-Mailadresse und sonstige elektronische Zugänge zur Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain erreicht, können Sie sich - wie unter Ziffer 4 beschrieben - als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren und Nachrichten über die VPS versenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen.
3. Formgebundene
elektronische Kommunikation
Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation *2)
ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet
ist. Das gilt z. B. dann, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige
Unterschrift vorgeschrieben ist (z. B. bei der Erhebung eines Widerspruchs).
Die eigenhändige Unterschrift kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist, bei einer elektronischen Übermittlung eines Dokuments durch eine qualifizierte
elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden.
Für den Versand von
E-Mails und Anlagen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen
sind, steht Ihnen wie bei der formfreien elektronischen Kommunikation (siehe
Ziffer 2) die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
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Achtung:
Die vorgenannte E-Mailadresse kann nicht mit Mausklick
angewählt, sondern kann nur manuell im E-Mailprogramm eingetragen werden
(Spam-Schutz)!
Für die Zugangseröffnung gelten hier ebenfalls die unter Ziffer 1 und 2 genannten Voraussetzungen und Hinweise.
Alternativ können Sie
nach Registrierung als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS)
im rlp-Service (siehe Ziffer 4) mit einer elektronischen qualifizierten Signatur
versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an die Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain senden.
4.
Optional: Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) *3)
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und
kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service
(http://www.rlp-service.de)
registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat
für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung
(Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung
gewährleistet ist. Zur Registrierung wählen Sie bitte unter http://www.rlp-service.de
den Menüeintrag "Registrieren rlp-Service" und folgen Sie den
Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS
übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene
E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig
sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation
mit der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain und anderen Kommunal- und Landesbehörden
in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt
gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis,
dass Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain und andere Landes- und
Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug
auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten
zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen
Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen
finden Sie unter http://www.rlp-service.de.
5. Optional:
Verschlüsselung der Dokumente
Unabhängig von einer Registrierung in rlp-service (siehe Ziffer 4) können
Sie Ihre Mitteilungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain zur Sicherung
der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der
Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen. Hierzu wird ein öffentliches
Verschlüsselungszertifikat der Poststelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter http://www.rlp-service.de
im Download-Bereich des Menüpunktes "VPS" zur Verfügung
gestellt.
6. Unterstützte
Dateiformate und Signaturkomponenten
Die von der der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain unterstützten Dateiformate
für die rechtsverbindliche formfreie und formgebundene elektronische Kommunikation
sowie die Signaturkomponenten für die formgebundene elektronische Kommunikation
finden Sie unter http://www.rlp-service.de
im Download-Bereich des Menüpunktes "VPS". Bei der formgebundenen
elektronischen Kommunikation überprüfen Sie bitte unbedingt auf der
angegebenen Internetseite, ob die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte
erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte
elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der unterstützten Signaturkarten
erfolgen.
7. Ansprechpartner/-in
der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain, stehen wir Ihnen telefonisch während der allgemeinen Dienstzeiten
unter 0049 2747/809-15 (aus dem deutschen Netz: 02747/809-15) oder per E-Mail
an rathaus@gebhardshain.de
zur Verfügung.
8. Rechtliche
Hinweise
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain übernimmt keine Gewähr
dafür, dass das System der virtuellen Poststelle zur Entgegennahme der
von Ihnen übermittelten E-Mails technisch immer zur Verfügung steht.
Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain
sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9. Betreiber
der virtuellen Poststelle (VPS)
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 0800 / 6000 200
Telefax: 0049 6131 / 605-145
E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de
Die VPS wird durch den
oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt
auf Grundlage der "Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz" (AGB VPS).
Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit: http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
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*1) Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen etc.).
*2) Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).
*3)
Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem
beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System
der Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar
einzuliefern.