Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Grillhütten, Grillplätze, Freizeitanlagen, Vereinsheime, u. ä.
Grillhütte Dickendorf (beim Freibad) - Außenansicht

Grillhütte

der Ortsgemeinde Dickendorf
(alle Betragsangaben je Tag der Nutzung)

Achtung:
Das am 15.02.2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz sieht für dieses öffentliche Gebäude ein generelles Rauchverbot vor - auch bei Privatfeiern!

Gebühren für Dickendorfer Einwohner:

Mindestalter des/der Mieter(in):

18 Jahre

Gebühren für Grillhütte

15,00 EUR

Stromverbrauch pro kWh

0,30 EUR

Kaution

150,00 EUR

Gebühren für Auswärtige:

Mindestalter des/der Mieter(in):

30 Jahre

Gebühren für Grillhütte

45,00 EUR

Stromverbrauch pro kWh

0,30 EUR

Kaution

150,00 EUR

Reinigung:

Die Hütte ist gereinigt zurückzugeben. Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen.

Die Gemeinde Dickendorf vermietet die Grillhütte auf eigene Gefahr und unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

Die Grillhütte wird nicht zur Durchführung von Abi-Feten, offene Feten oder großen Feiern von mehr als 100 Personen zur Verfügung gestellt.

Mieter haften für alle Schäden und verpflichten sich, diese sofort fachgerecht zu beseitigen bzw. der Gemeinde alle für die Beseitigung des Schadens entstehenden Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.

Sollten nachweisliche begründete Beschwerden während oder nach der Nutzung der Grillhütte über Lärmbelästigung beim Ortsbürgermeister oder Hüttenwart eingehen, wird die Kaution als Vertragsstrafe einbehalten. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn die Grillhütte am folgenden Tag bis spätestens 11:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zusatand vom Ortsbürgermeister oder Hüttenwart abgenommen wird und keine Beschwerden über Lärmbelästigung vorgelegen haben.

Kaution und Miete sind bei Abschluss des Mietvertrags zu zahlen.

Stand: 01.07.2003

Zurück zur Seite: Dickendorf  zur Gesamtseite: Grillhütten in der Verbandsgemeinde Gebhardshain

Diese Webseite jetzt ausdrucken!

Letzte Änderung dieser Seite am: 15.02.2008