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Gemeinde Dickendorf vermietet die Grillhütte auf eigene Gefahr und
unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Die Grillhütte wird nicht zur
Durchführung von Abi-Feten, offene Feten oder großen Feiern von
mehr als 100 Personen zur Verfügung gestellt.
Mieter haften für alle Schäden
und verpflichten sich, diese sofort fachgerecht zu beseitigen
bzw. der Gemeinde alle für die Beseitigung des Schadens entstehenden
Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.
Sollten nachweisliche begründete
Beschwerden während oder nach der Nutzung der Grillhütte über
Lärmbelästigung beim Ortsbürgermeister oder Hüttenwart eingehen,
wird die Kaution als Vertragsstrafe einbehalten. Die Kaution wird
zurückgezahlt, wenn die Grillhütte am folgenden Tag bis spätestens
11:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zusatand vom Ortsbürgermeister
oder Hüttenwart abgenommen wird und keine Beschwerden über Lärmbelästigung
vorgelegen haben.
Kaution und Miete sind bei Abschluss
des Mietvertrags zu zahlen.
Stand: 01.07.2003
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