Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Grillhütten, Grillplätze, Freizeitanlagen, Vereinsheime, u. ä.

Grillhütte Gebhardshain - Außenansicht

Grillhütte

der Ortsgemeinde Gebhardshain
(alle Betragsangaben je Tag der Nutzung)

Achtung:
Das am 15.02.2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz sieht für dieses öffentliche Gebäude ein generelles Rauchverbot vor - auch bei Privatfeiern!

Gebühren für Gebhardshainer Einwohner:

Hüttenmiete

35,00 EUR

Benutzungsgebühr für Toiletten im Schützenhaus

15,00 EUR

Kaution

150,00 EUR

Strom

nach Verbrauch

Gebühren für Auswärtige:

Hüttenmiete

50,00 EUR

Benutzungsgebühr für Toiletten im Schützenhaus

15,00 EUR

Kaution

150,00 EUR

Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Stromverbrauch wird bei der Rückgabe der Anlage abgelesen und mit dem Hüttenwart abgerechnet.

Reinigung:

Die Hütte ist gereinigt zurückzugeben. Die Toiletten im benachbarten Schützenhaus und die Grillhütte nebst Inventar sind sorgfältig zu reinigen. Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Abnahme der Grillhütte/Toiletten erfolgt durch den Hüttenwart am nächsten Tag bis 11:00 Uhr. Bei ordnungsgemäßem Zustand der Anlagen wird die Kaution zurück erstattet.

Mieter haften für alle Schäden und verpflichten sich, diese sofort fachgerecht zu beseitigen bzw. der Gemeinde alle für die Beseitigung des Schadens entstehenden Kosten und Aufwendungen zu ersetzen.

Kaution und Miete sind im Voraus auf ein von der Ortsgemeinde Gebhardshain zu benennendes Bankkonto einzuzahlen.

Stand: 01.03.2008

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Letzte Änderung dieser Seite am: 04.03.2008