|
Saalmiete für Einwohner von Malberg:
|
|
mit Bühnen-/ und Sitzungsraum
|
100,00 EUR
|
|
Sitzungs- oder Bühnenraum
|
50,00 EUR
|
|
bei Beerdigungskaffee
|
50,00 EUR
|
|
bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeden weiteren
Tag
|
75% von der regulären Saalmiete
|
|
Benutzung Musikanlage
|
15,00 EUR
|
|
Kaution f. Reinigung
|
75,00 EUR
|
|
Kaution f.Schlüssel
|
25,00 EUR
|
|
Saalmiete für Auswärtige:
|
|
Saalmiete mit Bühnen-/ und Sitzungsraum
|
150,00 EUR
|
|
Sitzungs- oder Bühnenraum
|
75,00 EUR
|
|
bei Beerdigungskaffee
|
75,00 EUR
|
|
bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeden weiteren
Tag
|
75% von der regulären Saalmiete
|
|
Benutzung Musikanlage
|
22,50 EUR
|
|
Kaution f. Reinigung
|
75,00 EUR
|
|
Kaution f. Schlüssel
|
25,00 EUR
|
|
Örtliche Vereine:
|
|
Jedem Ortsverein kann das Gebäude für eine Veranstaltung
im Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Kostenpflichtige
Veranstaltungen haben bei der Vergabe Vorrang vor der regelmäßigen
Benutzung durch Vereinen und Gruppen!
|
|
Reinigung:
|
|
Nach einer Veranstaltung sind alle Räume und Gegenstände
ordnungsgemäß gereinigt und aufgeräumt an die Gemeindeverwaltung
zu übergeben. Erfolgt die Reinigung durch beauftragte Personen
der Ortsgemeinde, werden den Mieter die entstandenen Kosten als
Gebühren in Rechnung gestellt. Die Reinigungskosten für die Benutzung
der Zapfanlage betragen 15 EUR..
|
|
Beschädigungen:
|
|
Beschädigungen jeglicher Art sind in voller Höhe
der entstandenen Kosten vom Mieter zu tragen.Dies gilt auch für
anhanden gekommene Einrichtungsgegenstände.
|
|
Abfallentsorgung:
|
|
Bei der Nutzung entstehende Abfälle können durch
die Ortsgemeinde nur gegen gesonderte Kostenerstattung entsorgt
werden.
|
Der
Saal im modern eingerichteten Bürgerhaus hat ein Fassungsvermögen
für bis zu 150 Personen. Infos zur Vermietung erhalten Sie von Ortsbürgermeister
Albert Hüsch, Tel. 02747/7758.
Bitte nehmen Sie mindestens 4 Wochen vor Ihrem gewünschten
Benutzungstermin mit dem Ortsbürgermeister Kontakt auf! Feierlichkeiten
und Veranstaltungen haben Vorrang gegenüber der regelmäßigen Benutzung
durch Gruppen und Vereine.
Stand: 04.07.2005
|