Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Bürgerhaus der Ortsgemeinde Nauroth

Bürgerhaus Nauroth - Außenansicht

Bürgerhaus

der Ortsgemeinde Nauroth

(alle Betragsangaben je Tag der Nutzung)

Achtung:
Das Rauchen ist im Bürgerhaus verboten - auch bei Privatfeiern! (Nichtraucherschutzgesetz Rh.-Pfalz)


Saalmiete (Gebührensätze für Naurother Einwohner):
- gemäß Beschluss des Ortsgemeinderats vom 02.03.2005 -

Bürgersaal, mit Familienraum, Küche und Thekenanlage

120,00 EUR

Bürgersaal mit Küche, Thekenanlage, ohne Familienraum

95,00 EUR

Bürgersaal mit Küche

82,00 EUR

Bürgersaal

70,00 EUR

Familienraum:

ohne Nebenräume

35,00 EUR

mit Küche und Thekenanlage

60,00 EUR

mit Küche

50,00 EUR

mit Thekenanlage

50,00 EUR

Bei Beerdigungen:

Bürgersaal, Küche, Thekenanlage

70,00 EUR

Bürgersaal, Küche

60,00 EUR

Bürgersaal

50,00 EUR

Familienraum

35,00 EUR

Für jeden weitere Tag werden 75% der vorgenannten Gebührensätze erhoben.

Saalmiete (Gebührensätze für Auswärtige):

Bürgersaal mit Familienraum, Küche und Thekenanlage

180,00 EUR

Bürgersaal mit Küche und Thekenanlage, ohne Familienraum

142,50 EUR

Bürgersaal mit Küche

123,00 EUR

Bürgersaal

105,00 EUR

Familienraum:

ohne Nebenräume

52,50 EUR

mit Küche und Thekenanlage

90,00 EUR

mit Küche

75,00 EUR

mit Thekenanlage

75,00 EUR

Bei Beerdigungen:

Bürgersaal

75,00 EUR

Bürgersaal, Küche, Thekenanlage

105,00 EUR

Bürgersaal, Küche

90,00 EUR

Familienraum

52,50 EUR

Für jeden weitere Tag werden 75% der vorgenannten Gebührensätze erhoben.

Telefoneinheit

0,30 EUR

Schlüsselkaution

25,00 EUR

Reinigung und Abfallentsorgung:

Die Reinigung erfolgt durch Bedienstete der Ortsgemeinde Nauroth. Die Kosten der Abfallentsorgung sind darin mit anteilig 25 EUR enthalten.

Großer Saal (Reinigung u. Abfallentsorgung):
Familienraum (Reinigung inkl. Abfallentsorgung):


Für die jährlich wiederkehrende Veranstaltung "Hondach" gilt eine besondere Regelung.

75,00 EUR
50,00 EUR

Heizkosten bei Bedarf pro Tag:

Bürgersaal

13,00 EUR

Familienraum

7,00 EUR

Stromkosten, Wassergeld und Abwassergebühren werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

Kücheneinrichtung/Küchengeschirr:

Die Kücheneinrichtung, das Küchengeschirr, das Porzellan und die Gläser werden durch den Hausmeister dem Mieter übergeben. Nach der Nutzung werden Zustand und Vollzähligkeit geprüft. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Abfallentsorgung:

Alle Abfälle hat der Mieter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.

Gewerbliche Nutzung:

Bei gewerblicher Nutzung werden die Miete und die Gebühren nach besonderen Tarifen erhoben.

Vereine:

Für Naurother Vereine (Sportverein Nauroth, Musikverein "Rot-Weiß", Männergesangverein, Gemischter Chor "Cäcilia", Kulturverein, Karnevalsverein "Motzköppe", Kath. Frauengemeinschaft, Seniorengruppe, Theatergruppe, Frauenturnverein) und Gruppen ist die Benutzung des Bürgerhauses bei öffentlichen Veranstaltungen mietfrei. Für Nebenkosten, Reinigung und Kaution gelten die o.a. Regelungen.

Das Naurother Bürgerhaus hat einen Saal für bis zu 200 Personen! Infos zur Vermietung erhalten Sie von Ortsbürgermeister Wolfgang Klees, Tel. 02747/1317. Die Räume können auch für überörtliche kulturelle, kirchliche, familiäre, kommunale und sonstige festliche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Benutzung möglichst 4 Wochen vor dem Termin an den Ortsbürgermeister. Die Zusagen erfolgen nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Stand: 02.03.2009

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Letzte Änderung dieser Seite am: 02.03.2009