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Grillhütte steht in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober eines
jeden Jahres für Vermietungen zur Verfügung. Die Nutzung durch Ortseinwohner
und ortsansässige Vereine hat den Vorrang vor allen anderen Veranstaltungen,
soweit diese spätestens 4 Wochen vor dem Nutzungstermin angemeldet
werden. Vor jeder Benutzung ist dem Ortsbürgermeister oder dessen
Beauftragten eine verantwortliche Person für die Einhaltung der
Benutzungs- und Gebührenordnung zu bennen.
Der Schlüssel ist sofort nach der
Reinigung abzugeben. Die Schlüsselkaution wird nach Abnahme und
Feststellung der ordnungsgemäßen Reinigung vom Hüttenwart zurückgezahlt.
Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Mieter haftet ferner für alle Beschädigungen, die während
der Benutzung an den Anlagen eintreten.
Für Naurother Vereine (Sportverein
Nauroth, Musikverein "Rot-Weiß", Männergesangverein,
Gemischter Chor "Cäcilia", Kulturverein, Karnevalsverein
"Motzköppe", Kath. Frauengemeinschaft, Seniorengruppe,
Theatergruppe, Frauenturnverein) und Gruppen ist die Benutzung
der Grillhütte bei öffentlichen Veranstaltungen mietfrei.
Stand: 02.03.2009
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