Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Bürgerhaus der Ortsgemeinde Rosenheim
Bürgerhaus Rosenheim/LK Altenkirchen (Westerwald) - Außenansicht Bürgerhaus

der Ortsgemeinde Rosenheim/Ww.

Achtung:
Das am 15.02.2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz sieht für dieses öffentliche Gebäude ein generelles Rauchverbot vor - auch bei Privatfeiern!

Gebührensätze:
(Betragsangaben je Tag der Nutzung)
für Rosenheimer Einwohner für Auswärtige

Saalmiete 1/1 Saal

65,00 EUR

97,50 EUR

Saalmiete 1/2 Saal

41,00 EUR

61,50 EUR

bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeden weiteren Tag für 1/1 Saal

41,00 EUR

61,50 EUR

bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeden weiteren Tag für 1/2 Saal

41,00 EUR

61,50 EUR

bei Beerdigungen

41,00 EUR

61,50 EUR

Küchenbenutzung pro Tag

22,00 EUR

33,00 EUR

Küchenbenutzung bei Beerdigungen

12,00 EUR

18,00 EUR

Außenplatz mit Toiletten

41,00 EUR

61,50 EUR

Zapfanlage

12,00 EUR

12,00 EUR

Strom je Kilowattstunde

0,35 EUR

0,35 EUR

Wasser/Abwasser cbm

3,50 EUR

3,50 EUR

Heizkosten je Tag

12,00 EUR

12,00 EUR

Schlüsselkaution

25,00 EUR

25,00 EUR

Reinigung:

Die Reinigung erfolgt durch Beauftragte der Ortsgemeinde.

80,00 EUR

Kücheneinrichtung/Küchengeschirr:

Kücheneinrichtung, Küchengeschirr, Porzellan und Gläser werden durch den Hausmeister dem Mieter übergeben. Nach der Nutzung werden Zustand und Vollzähligkeit geprüft. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Abfallentsorgung:

Die Abfallentsorgung obliegt dem jeweiligen Mieter.

Das neu erbaute Bürgerhaus Rosenheim hat einen Saal für bis zu 250 Personen!

Infos zur Vermietung erhalten Sie von Ortsbürgermeister Hans-Artur Selzer, Tel. 02747/3293.
Anträge auf Benutzung sollten möglichst 6 Wochen vor dem Termin eingereicht werden. Zusagen erfolgen nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Örtliche Vereine:
Pro Kalenderjahr können örtliche Vereine eine Veranstaltung durchführen, ohne dass ihnen eine Benutzungsgebühr berechnet wird. Es sind jedoch Stromkosten und Wasserverbrauch zu erstatten. Bei diesen Veranstaltungen ist die Reinigung durch den jeweiligen Verein durchzuführen.

Gewerbliche Nutzung:
Für gewerbliche Nutzungen können mit der Ortsgemeinde besondere Konditionen vereinbart werden.

Stand: 08.07.2009

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Letzte Änderung dieser Seite am: 11.08.2009