Gebührensätze:
(Betragsangaben je Tag der Nutzung) |
für
Rosenheimer Einwohner |
für
Auswärtige |
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Saalmiete 1/1 Saal
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65,00 EUR
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97,50 EUR
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Saalmiete 1/2 Saal
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41,00 EUR
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61,50 EUR
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bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeden weiteren
Tag für 1/1 Saal
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41,00 EUR
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61,50 EUR
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bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeden weiteren
Tag für 1/2 Saal
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41,00 EUR
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61,50 EUR
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bei Beerdigungen
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41,00 EUR
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61,50 EUR
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Küchenbenutzung pro Tag
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22,00 EUR
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33,00 EUR
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Küchenbenutzung bei Beerdigungen
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12,00 EUR
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18,00 EUR
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Außenplatz mit Toiletten
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41,00 EUR
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61,50 EUR
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Zapfanlage
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12,00 EUR
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12,00 EUR
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Strom je Kilowattstunde
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0,35 EUR
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0,35 EUR
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Wasser/Abwasser cbm
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3,50 EUR
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3,50 EUR
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Heizkosten je Tag
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12,00 EUR
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12,00 EUR
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| Schlüsselkaution |
25,00 EUR
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25,00 EUR
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Reinigung:
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Die Reinigung erfolgt durch Beauftragte der Ortsgemeinde.
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80,00 EUR
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Kücheneinrichtung/Küchengeschirr:
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Kücheneinrichtung, Küchengeschirr, Porzellan und
Gläser werden durch den Hausmeister dem Mieter übergeben. Nach
der Nutzung werden Zustand und Vollzähligkeit geprüft. Fehlende
oder beschädigte Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Abfallentsorgung:
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Die Abfallentsorgung obliegt dem jeweiligen Mieter.
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| Das
neu erbaute Bürgerhaus Rosenheim hat einen Saal für bis zu 250 Personen!
Infos
zur Vermietung erhalten Sie von Ortsbürgermeister Hans-Artur Selzer,
Tel. 02747/3293.
Anträge auf Benutzung sollten möglichst 6 Wochen vor dem Termin
eingereicht werden. Zusagen erfolgen nach der Reihenfolge der
Anmeldungen.
Örtliche
Vereine:
Pro Kalenderjahr können örtliche Vereine eine Veranstaltung durchführen,
ohne dass ihnen eine Benutzungsgebühr berechnet wird. Es sind
jedoch Stromkosten und Wasserverbrauch zu erstatten. Bei diesen
Veranstaltungen ist die Reinigung durch den jeweiligen Verein
durchzuführen.
Gewerbliche
Nutzung:
Für gewerbliche Nutzungen können mit der Ortsgemeinde besondere
Konditionen vereinbart werden.
Stand: 08.07.2009
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