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Gebühren für Rosenheimer Einwohner
und Vereine:
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Hüttenmiete
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35,00 EUR
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Stromverbrauch pro kWh
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0,35 EUR
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Wasserverbrauch pro m³
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3,50 EUR
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Schlüsselkaution
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35,00 EUR
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Gebühren für Auswärtige:
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Hüttenmiete
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75,00 EUR
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Stromverbrauch pro kWh
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0,35 EUR
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Wasserverbrauch pro m³
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3,50 EUR
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Schlüsselkaution
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75,00 EUR
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Reinigung:
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Die Hütte ist gereinigt zurückzugeben. Abfälle sind
vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen.
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| Die
Grillhütte wird nur im Zeitraum vom 01.04.-31.10. eines jeden Jahres
vermietet. Der Ortsbürgermeister kann hiervon Ausnahmen genehmigen.
Die Benutzungsgenehmigung ist beim Ortsbürgermeister einzuholen.
Die Grillhütte wird nur an volljährige Personen vermietet.
Die Kaution erhält der Mieter zurück,
wenn die Hütte in ordnungsgemäßem Zustand an die Gemeinde
übergeben wird. Die Hütte ist gereinigt am nächsten Tag an die
Gemeinde inkl. des Schlüssels zu übergeben.
Die Grillhütte, Anlagen und Geräte
sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch wieder in ordnungsgemäßen
Zustand zu versetzen. Für entstandenen Schaden haften die Mieter.
Der Platz an der Grillhütte darf nicht befahren werden.
Stand: 01.09.2003
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