Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Grillhütten, Grillplätze, Freizeitanlagen, Vereinsheime, u. ä.
Grillhütte Rosenheim/Ww. - Außenansicht

Grillhütte der Ortsgemeinde Rosenheim
(Kreis Altenkirchen)
(alle Betragsangaben je Tag der Nutzung)

Achtung:
Das am 15.02.2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz sieht für dieses öffentliche Gebäude ein generelles Rauchverbot vor - auch bei Privatfeiern!


Gebühren für Rosenheimer Einwohner und Vereine:

Hüttenmiete

35,00 EUR

Stromverbrauch pro kWh

0,35 EUR

Wasserverbrauch pro m³

3,50 EUR

Schlüsselkaution

35,00 EUR

Gebühren für Auswärtige:

Hüttenmiete

75,00 EUR

Stromverbrauch pro kWh

0,35 EUR

Wasserverbrauch pro m³

3,50 EUR

Schlüsselkaution

75,00 EUR

Reinigung:

Die Hütte ist gereinigt zurückzugeben. Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen.

Die Grillhütte wird nur im Zeitraum vom 01.04.-31.10. eines jeden Jahres vermietet. Der Ortsbürgermeister kann hiervon Ausnahmen genehmigen. Die Benutzungsgenehmigung ist beim Ortsbürgermeister einzuholen. Die Grillhütte wird nur an volljährige Personen vermietet.

Die Kaution erhält der Mieter zurück, wenn die Hütte in ordnungsgemäßem Zustand an die Gemeinde übergeben wird. Die Hütte ist gereinigt am nächsten Tag an die Gemeinde inkl. des Schlüssels zu übergeben.

Die Grillhütte, Anlagen und Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch wieder in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Für entstandenen Schaden haften die Mieter. Der Platz an der Grillhütte darf nicht befahren werden.

Stand: 01.09.2003

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Letzte Änderung dieser Seite am: 15.02.2008