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Saalmieten (inkl. Abstellraum im Keller,
sowie Küche und Thekenbereich nebst Einrichtung)
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Saalmiete für den kleinen Saal pro Tag
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55,00 EUR
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Saalmiete für den großen Saal pro Tag
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65,00 EUR
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Saalmiete für den kleinen und den großen Saal pro
Tag
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80,00 EUR
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Kaution und Reinigungskostenvorauszahlung
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100,00 EUR
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Von der Vorauszahlung erhält der Pächter des "Steinebacher
Hofes" einen Anteil von 50 EUR für die von ihm durchzuführende Endreinigung
der Räumlichkeiten. Der Kautionsanteil von 50 EUR wird von der Ortsgemeinde
an den Mieter zurückgezahlt, sofern die Räumlichkeiten von ihm in ordnungsgemäßem
Zustand und besenrein an die Gemeinde zurück gegeben worden sind.
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Der Flur im Erdgeschoss, das Treppenhaus zu den Toiletten
im Keller, die v.g. Toiletten sowie die Behindertentoilette werden durch
den Pächter des Steinebacher Hofes bewirtschaftet. Die v.g. Räume können
mitbenutzt werden. Sie sind sorgsam und ordentlich zu hinterlassen. Etwaige
Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Pächter zu melden und mit
ihm abzurechnen.
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Reinigung
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Die Säuberung (besenrein) und Rückgabe des Schlüssels hat
bis zum nächsten Tag 13:00 Uhr zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt durch
den Pächter des "Steinebacher Hofes". Der Mieter des Saales
hat sich zwecks Reinigung mit diesem in Verbindung zu setzen.
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Falls die Benutzung über den Miettag hinaus bis zum Nachmittag
des folgenden Tages gewünscht wird, ist hierfür eine Pauschale von 40
EUR zu entrichen.
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Kücheneinrichtung/Küchengeschirr
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An Geschirr und Bestecken werden je 150 Einheiten (kleine
und große Löffel/Messer/Gabeln, tiefe und flache Teller, Kuchenteller,
Tassen u. Untertassen), 24 Tortenheber usw. zur Verfügung gestellt. Diese
sind nach jeder Veranstaltung je 25-teilig in den Schubladen einzusortieren
und mit einem Vertreter der Gemeinde nachzuzählen. Fehlendes oder beschädigtes
Material ist zum Neuwert zu ersetzen.
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Mobiliar
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Im Saal sind 8 Tische, 15 Klapptische und 130 Stühle vorhanden.
Für Verluste und entstandene Schäden haftet der Mieter.
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Abfallentsorgung
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Die Abfallentsorgung obliegt dem Mieter der Anlage. Die
Abfallentsorgungsvorschriften des Landkreises sind zu beachten.
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Steinebacher Vereine
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Pro Jahr steht den Steinebacher Vereinen das Bürgerhaus
einmal zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung. Weitere Veranstaltungen
sind entsprechend der v.g. Gebührentarife abzurechnen.
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