Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Bürgerhaus der Ortsgemeinde Steinebach/Sieg
Bürgerhaus Steinebach/Sieg "Steinebacher Hof" - verpachtet, mit Gastronomie - Bürgerhaus "Steinebacher Hof"
der Ortsgemeinde Steinebach/Sieg.

Die Gaststätte mit Zimmervermietung
ist verpachtet.

Der Saal kann für Veranstaltungen angemietet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ortsbürgermeister Hans-Joachim Greb, Tel. 02747/2801.
Infos zur Vermietung (Saalmiete etc.)

Achtung:
Nach dem Nichtraucherschutzgesetz Rh.-Pfalz gilt für dieses verpachtete Gebäude Rauchverbot - außer bei geschlossenen Gesellschaftsfeiern!

 

Der Steinebacher Hof wurde im Jahre 2001 durch die Ortsgemeinde Steinebach/Sieg aufwändig umgebaut und modernisiert. Er ist heute nicht nur eine Gaststätte mit Zimmervermietung, sondern verfügt über Kegelbahnen, einen Gemeindesaal, Vereins- und Sitzungsräume!

Auch ein Bereich für Kinder- und Jugendbetreuung steht zur Verfügung.

Der Steinebacher Hof in der "guten alten Zeit"
Der Steinebacher Hof in der "guten alten Zeit"

Saalmieten (inkl. Abstellraum im Keller, sowie Küche und Thekenbereich nebst Einrichtung)

Saalmiete für den kleinen Saal pro Tag

55,00 EUR

Saalmiete für den großen Saal pro Tag

65,00 EUR

Saalmiete für den kleinen und den großen Saal pro Tag

80,00 EUR

Kaution und Reinigungskostenvorauszahlung

100,00 EUR

Von der Vorauszahlung erhält der Pächter des "Steinebacher Hofes" einen Anteil von 50 EUR für die von ihm durchzuführende Endreinigung der Räumlichkeiten. Der Kautionsanteil von 50 EUR wird von der Ortsgemeinde an den Mieter zurückgezahlt, sofern die Räumlichkeiten von ihm in ordnungsgemäßem Zustand und besenrein an die Gemeinde zurück gegeben worden sind.

Der Flur im Erdgeschoss, das Treppenhaus zu den Toiletten im Keller, die v.g. Toiletten sowie die Behindertentoilette werden durch den Pächter des Steinebacher Hofes bewirtschaftet. Die v.g. Räume können mitbenutzt werden. Sie sind sorgsam und ordentlich zu hinterlassen. Etwaige Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Pächter zu melden und mit ihm abzurechnen.

Reinigung

Die Säuberung (besenrein) und Rückgabe des Schlüssels hat bis zum nächsten Tag 13:00 Uhr zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt durch den Pächter des "Steinebacher Hofes". Der Mieter des Saales hat sich zwecks Reinigung mit diesem in Verbindung zu setzen.

Falls die Benutzung über den Miettag hinaus bis zum Nachmittag des folgenden Tages gewünscht wird, ist hierfür eine Pauschale von 40 EUR zu entrichen.

Kücheneinrichtung/Küchengeschirr

An Geschirr und Bestecken werden je 150 Einheiten (kleine und große Löffel/Messer/Gabeln, tiefe und flache Teller, Kuchenteller, Tassen u. Untertassen), 24 Tortenheber usw. zur Verfügung gestellt. Diese sind nach jeder Veranstaltung je 25-teilig in den Schubladen einzusortieren und mit einem Vertreter der Gemeinde nachzuzählen. Fehlendes oder beschädigtes Material ist zum Neuwert zu ersetzen.

Mobiliar

Im Saal sind 8 Tische, 15 Klapptische und 130 Stühle vorhanden. Für Verluste und entstandene Schäden haftet der Mieter.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung obliegt dem Mieter der Anlage. Die Abfallentsorgungsvorschriften des Landkreises sind zu beachten.

Steinebacher Vereine

Pro Jahr steht den Steinebacher Vereinen das Bürgerhaus einmal zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung. Weitere Veranstaltungen sind entsprechend der v.g. Gebührentarife abzurechnen.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 11.08.2009