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Benutzungsgenehmigung für die Grillhütte ist beim Ortsbürgermeister
einzuholen. Den Anordnungen des Ortsbürgermeisters oder seines Beauftragten
ist Folge zu leisten.
In der Grillhütte sind 14 Zelt-Garnituren
vorhanden. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die sich der
Mieter oder dessen Besucher während der Benutzung zuziehen.
Die Kaution erhält der Mieter zurück,
nachdem er die Hütte in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt an die
Gemeinde übergeben hat. Die Reinigung der Anlagen und die Rückgabe
des Schlüssels haben spätestens am nächsten Tag nach der Veranstaltung
bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Tonwiedergabegeräte sind so einzustellen,
dass niemand gestört oder belästigt wird. Die Nachtruhe ab 22:00
Uhr ist zu beachten. In der Zeit von 1:00 Uhr bis 7:00 Uhr wird
der Strom für die Steckdosen automatisch abgeschaltet.
Die Grillhütte, Anlagen und Geräte
sind schonend zu behandeln und nach Gebrauch wieder in ordnungsgemäßen
Zustand zu versetzen. Für entstandene Schäden haftet der Mieter.
Der Platz an der Grillhütte darf
nur zum Be- und Entladen befahren werden.
Bei Benutzung während der Frostperiode
ist der Mieter für den Schutz der Wasserleitungen, insbesondere
bei den Toiletten verantwortlich. Die Leitung ist beim Verlassen
der Hütte zu entleeren. Die Zuwegung zur Grillhütte wird nicht
von Schnee und Eis geräumt. Für Ausfälle von Veranstaltungen durch
Schnee, Eis, Unwetter usw. haftet die Ortsgemeinde nicht.
Stand: 01.09.2003
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