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Gebührensätze für Steinerother Bürger:
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Saalmiete (einschl. Heizung, Wasser, Strom)
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70,00 EUR
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Etwaige Gebühren Dritter (z.B. Gema) werden direkt
mit dem Veranstalter abgerechnet
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bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeder weiteren
Tag
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25,00 EUR
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Kontrolle und Abnahme nach der Benutzung
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10,00 EUR
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Telefonbenutzung/Einheit
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0,50 EUR
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Schlüsselkaution
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25,00 EUR
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Kaution Bürgerhaus
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85,00 EUR
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Gebührensätze für Auswärtige:
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Saalmiete (einschl. Heizung, Wasser, Strom)
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140,00 EUR
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Etwaige Gebühren Dritter (z.B. Gema) werden direkt
mit dem Veranstalter abgerechnet.
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bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeder weiteren
Tag
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25,00 EUR
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Kontrolle und Abnahme nach der Benutzung
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15,00 EUR
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Gebühren bei Beerdigungen:
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Benutzungsgebühr (einschl. Heizung, Wasser, Strom)
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35,00 EUR
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Kautionen, Reinigungs- und sonstige Kosten:
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Schlüsselkaution
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25,00 EUR
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Kaution Bürgerhaus
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85,00 EUR
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Reinigung durch die Ortsgemeinde
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50,00 EUR
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Wird die Reinigung in Eigenleistung ordnungsgemäß
erbracht, fällt keine Gebühr an und die geleistete Kaution wird
erstattet.
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Telefonbenutzung/Einheit
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0,50 EUR
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Gewerbliche Nutzung/Nutzung f. die örtlichen Vereine,
Genossen- und Interessebgemeinschaften, Gruppen und Parteien
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Es erfolgt eine auf den Einzelfall bezogene Gebührenfestsetzung.
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Das
Bürgerhaus eignet sich für Veranstaltungen mit bis zu 130 Personen.
Infos zur Vermietung erhalten Sie von Ortsbürgermeister Gottfried
Frings, Tel. 02747/1208.
Allgemeines:
Das Bürgerhaus Steineroth dient als Kommunikationszentrum der
Ortsgemeinde und steht der Bevölkerung für familiäre, kirchliche,
kommunale und festliche Veranstaltungen zur Verfügung. Über die
Benutzung des Bürgerhauses entscheidet der Ortsbürgermeister im
Rahmen der Benutzungsordnung. Anträge auf Benutzung sind rechtzeitig,
spätestens 14 Tage vor dem Termin, bei ihm einzureichen.
Die Zusagen erfolgen nach der Reihenfolge der Anmeldungen. In
Streitfällen entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss.
Mängel:
Alle bei der Schlüsselübergabe festgestellten Mängel sind
meldepflichtig und sofort schriftlich festzuhalten. Die Kücheneinrichtung,
das Küchengeschirr, das Porzellan und die Gläser werden durch
den Hausmeister dem Mieter übergeben. Nach der Nutzung werden
Zustand und Vollzähligkeit geprüft. Fehlende oder beschädigte
Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Schlüsselübergabe:
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag vor der Benutzung, entsprechend
die Rückübergabe des Schlüssels nach der Benutzung, jeweils nach
terminlicher Vereinbarung, bis spätestens 18.00 Uhr. Eventuelle
Sonderfälle bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung
Haftung:
Sollten Fehlteile oder Beschädigungen am Gebäude und der Einrichtung
werden, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
Abfallentsorgung:
Anfallende Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen.
Stand: 01.07.2003
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