Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
Bürgerhaus der Ortsgemeinde Steineroth
Bürgerhaus und Kindergarten in Steineroth/Sieg Bürgerhaus

der Ortsgemeinde Steineroth/Sieg

(alle Betragsangaben je Tag der Nutzung)

Achtung:
Das am 15.02.2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz sieht für dieses öffentliche Gebäude ein generelles Rauchverbot vor - auch bei Privatfeiern!

Gebührensätze für Steinerother Bürger:

Saalmiete (einschl. Heizung, Wasser, Strom)

70,00 EUR

Etwaige Gebühren Dritter (z.B. Gema) werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet

bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeder weiteren Tag

25,00 EUR

Kontrolle und Abnahme nach der Benutzung

10,00 EUR

Telefonbenutzung/Einheit

0,50 EUR

Schlüsselkaution

25,00 EUR

Kaution Bürgerhaus

85,00 EUR

Gebührensätze für Auswärtige:

Saalmiete (einschl. Heizung, Wasser, Strom)

140,00 EUR

Etwaige Gebühren Dritter (z.B. Gema) werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.

bei mehrtätigen Veranstaltungen für jeder weiteren Tag

25,00 EUR

Kontrolle und Abnahme nach der Benutzung

15,00 EUR

Gebühren bei Beerdigungen:

Benutzungsgebühr (einschl. Heizung, Wasser, Strom)

35,00 EUR

Kautionen, Reinigungs- und sonstige Kosten:

Schlüsselkaution

25,00 EUR

Kaution Bürgerhaus

85,00 EUR

Reinigung durch die Ortsgemeinde

50,00 EUR

Wird die Reinigung in Eigenleistung ordnungsgemäß erbracht, fällt keine Gebühr an und die geleistete Kaution wird erstattet.

Telefonbenutzung/Einheit

0,50 EUR

Gewerbliche Nutzung/Nutzung f. die örtlichen Vereine, Genossen- und Interessebgemeinschaften, Gruppen und Parteien

Es erfolgt eine auf den Einzelfall bezogene Gebührenfestsetzung.

Das Bürgerhaus eignet sich für Veranstaltungen mit bis zu 130 Personen.
Infos zur Vermietung erhalten Sie von Ortsbürgermeister Gottfried Frings, Tel. 02747/1208.

Allgemeines:
Das Bürgerhaus Steineroth dient als Kommunikationszentrum der Ortsgemeinde und steht der Bevölkerung für familiäre, kirchliche, kommunale und festliche Veranstaltungen zur Verfügung. Über die Benutzung des Bürgerhauses entscheidet der Ortsbürgermeister im Rahmen der Benutzungsordnung. Anträge auf Benutzung sind rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem Termin, bei ihm einzureichen. Die Zusagen erfolgen nach der Reihenfolge der Anmeldungen. In Streitfällen entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss.

Mängel:
Alle bei der Schlüsselübergabe festgestellten Mängel sind meldepflichtig und sofort schriftlich festzuhalten. Die Kücheneinrichtung, das Küchengeschirr, das Porzellan und die Gläser werden durch den Hausmeister dem Mieter übergeben. Nach der Nutzung werden Zustand und Vollzähligkeit geprüft. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Schlüsselübergabe:
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag vor der Benutzung, entsprechend die Rückübergabe des Schlüssels nach der Benutzung, jeweils nach terminlicher Vereinbarung, bis spätestens 18.00 Uhr. Eventuelle Sonderfälle bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung

Haftung:
Sollten Fehlteile oder Beschädigungen am Gebäude und der Einrichtung werden, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

Abfallentsorgung:
Anfallende Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen.

Stand: 01.07.2003

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Letzte Änderung dieser Seite am: 15.02.2008