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Veranstaltungskalender
- allgemeine Vorgaben und Hinweise zum Verfahren |
Die Verbandsgemeinde Gebhardshain veröffentlicht auf ihren Webseiten regelmäßig Hinweise auf Ereignisse und Veranstaltungen, die in unseren Ortsgemeinden stattfinden.
Folgende Einschränkungen gelten für die Veröffentlichung im Internet:
1. Im Internet werden von uns nur öffentliche Veranstaltungen aufgenommen. Vereinsinterne Termine (z. B. Hauptversammlungen, Familienfeiern, Vereinsausflüge etc.) gehören nicht dazu. Diese können lediglich im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden. Veranstaltungen von örtlichen Gewerbebetrieben, die lediglich der betrieblichen Eigenwerbung dienen (z. B. Aktionsabend einer Gaststätte), werden ebenfalls nicht auf den Internetseiten aufgenommen, es sei denn ein Teil des erzielten Gewinns wird direkt für caritative oder öffentliche Zwecke eingesetzt.
2. Hinweise auf Veranstaltungen mit politischem oder möglicherweise gesellschaftskritischem Inhalt (Parteiveranstaltungen, Gewerkschaftstage, Versammlungen von Bürgerinitiativen, Demonstrationen und Vergleichbares) bleiben aus Gründen der Neutralität der Verwaltung ausgeschlossen.
3. In den Internet-Kalender sollen nur die "Highlights" des Jahres aufgenommen werden. Über das Jahr regelmäßig wiederkehrende Ereignisse (z. B. monatlich stattfindende Trainingsstunden und Treffen von Vereinen und Interessengruppen, wöchentliche Wanderungen, Zeitpunkte der hl. Messen in den Kirchengemeinden, Öffnungszeiten von Museen und Einrichtungen werden daher nicht explizit im Kalender eingetragen. Dies würde ansonsten den Kalenderinhalt zu stark erhöhen.
4. Nur Veranstaltungen und Ereignisse, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Gebhardshain stattfinden, werden aufgenommen. Für überörtliche Ereignisse nutzen Sie bitte die entsprechenden Angebote der Nachbar-Verbandsgemeinden und die Möglichkeit, Ihren Termin kostenlos auf der Webseite www.kalender-rlp.de.de landesweit zu platzieren!
5. Ihre Terminmeldung sollte mindestens 14 Tage vor dem Termin bei uns eingegangen sein, sonst kann die Veröffentlichung im Internet evtl. nicht mehr erfolgen.
6. Veranstaltungsmeldungen
werden über das Web-Formular nur zur Darstellung im Internet erfasst.
Soll darüber hinaus oder stattdessen eine Veröffentlichung
im wöchentlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde erfolgen,
bitten wir Sie, sich entsprechend spätestens 14 Tage vor dem Termin mit
Frau Klein oder Frau Schmidt (Vorzimmer Bürgermeister - Tel. 02747/809-15,
E-Mail rathaus@gebhardshain.de)
in Verbindung zu setzen. Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist
am Montagmorgen. Sofern in die betreffende Woche ein Feiertag fällt, verlegt
der Verlag Linus Wittich ggf. den Redaktionsschluss entsprechend vor.
7. Nach speziellen Vorschriften geltende Meldepflichten (z. B. nach dem Gaststättengesetz, dem Versammlungsgesetz, der Gewerbeordnung) sind immer gesondert rechtzeitig beim Fachbereich 3 (Bürgerdienste) zu erfüllen.
Gesetzlich
vorgeschriebene Meldungen an die zuständigen Behörden sind nicht über
das Internet-Formular möglich!
Das gleiche gilt, wenn für die Veranstaltung eine Inanspruchnahme öffentlicher
Flächen (z. B. Straßensperrung) oder Gebäude (z. B. Turnhalle)
beantragt werden soll!
Sie können Ihr Ereignis/Ihre Veranstaltung jederzeit im Internet über das auf unseren Webseiten angebotene Formular melden/ändern.
Telefonische Meldungen werden unter 02747/809-0 an unserem Infopunkt (Rathauspforte) während der Dienstzeiten entgegen genommen.
Zur frühzeitigen Erfassung der Termine sind wir auf die Mithilfe unserer örtlichen Vereine und Interessengruppen und auch der Ortsbürgermeister angewiesen. Wir bitten Sie alle, Ihre Termine möglichst frühzeitig zu melden und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung!
Nicht zuletzt
bitten wir Sie um Verständnis, dass wir uns auf die Angaben der Veranstalter
verlassen und daher nicht jede bei uns eingehende Terminmeldung nachprüfen
können.
Alle Angaben zu
den Veranstaltungsterminen erfolgen daher unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
für deren Richtigkeit!
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Konrad Schwan
Bürgermeister
Letzte Änderung dieser Seite am: 07.11.2006