Wichtiger Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist am 28.02.2003 ausgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
1. Satzung vom 04.04.2001 der Ortsgemeinde Molzhain zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 25.09.1997
Der Ortsgemeinderat Molzhain hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs.1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
1. § 2 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
3. selbständige Fußwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.
2. § 2 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
4. selbständige Radwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.
Die bisherigen Nrn. 4 6 in § 2 Abs. 1 werden Nrn. 5 7.
3. In § 6 Abs. 2 Nr. 2 a und Nr. 2 b wird die tiefenmäßige Begrenzung auf 35 m geändert.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2001 in Kraft.
Molzhain, den 04.04.2001
Ortsgemeinde Molzhain
gez. Hubert Adler
(Ortsbürgermeister)
Wichtiger Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist am 28.02.2003 ausgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
Letzte Änderung dieser Seite am: 19.01.2006