| Bildung
eines Planungsverbandes gemäß § 205 Absatz 1 Satz 1 des
Baugesetzbuches zwischen den Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain zum Zwecke der gemeinsamen Flächenutzungsplanung zurück zur Gesamtübersicht Satzungen |
Aufgrund des § 205 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Verbandsgemeinderäte von Gebhardshain in der Sitzung vom 05.10.2006 und von Wissen in der Sitzung vom 26.10.2006 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Satzung über die Bildung eines Planungsverbandes gemäß § 205 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137) in der zurzeit geltenden Fassung zwischen den Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain zum Zwecke einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung zur Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen.
§
1
Mitglieder des Planungsverbandes
Mitglieder des Planungsverbandes sind die Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain.
§ 2
Aufgaben des Planungsverbandes
1. Dem Planungsverband wird nach § 205 Abs. 4 BauGB die Flächenutzungsplanung übertragen.
2. Aufgabe des Planungsverbandes ist es, für das Gebiet der Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das gesamte Verbandsgemeindegebiet zu erstellen.
3. Die gemeinsame Planung erstreckt sich auf den sachlichen Teilbereich der Windenergienutzung.
4. Für das Gebiet der Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain sollen eine oder mehrere Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeinsamen Flächenutzungsplan dargestellt werden, die gleichzeitig Ausschlusswirkung für das übrige Verbandsgemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB haben.
§ 3
Name des Planungsverbandes
Der Planungsverband trägt den Namen "Planungsverband Windkraft Wissen/Gebhardshain".
§ 4
Sitz des Planungsverbandes
Der Sitz des Planungsverbandes ist Wissen.
§ 5
Verbandsorgane
Der Planungsverband besteht aus dem Verbandsvorstand und der Verbandsversammlung.
§ 6
Verbandsvorstand
Vorsitzender des Planungsverbandes:
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wissen, Michael Wagener
Stellvertreter:
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gebhardshain, Konrad Schwan
§ 7
Verbandsversammlung
Vertreter in der Verbandsversammlung sind die jeweiligen Beigeordneten der Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain, die mit beratender Stimme an den Sitzungen des Planungsverbandes teilnehmen sowie 13 weitere Vertreter aus dem Verbandsgemeinderat Wissen und 9 weitere Vertreter aus dem Verbandsgemeinderat Gebhardshain.
Verbandsgemeinde Wissen
I. Beigeordneter / CDU Friedhelm
Steiger
II. Beigeordnete / SPD Edeltrud Ottersbach
III. Beigeordneter / FWG Klaus Eiteneuer
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Lfd. Nr. |
Name |
Fraktion |
Vertreter |
|
1 |
Hermann-Josef Selbach |
CDU |
Theo Dinklage |
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2 |
Claus Behner |
CDU |
Hans-Georg Rieth |
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3 |
Bernd Jäger |
CDU |
Berno Neuhoff |
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4 |
Wolfgang Klein |
CDU |
Horst Rolland |
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5 |
Klaus Hahn |
CDU |
Reinhard Paulsen |
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6 |
Hans Orthen |
CDU |
Ludwig Stricker |
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7 |
Reimund Schneider |
CDU |
Christine Baldus |
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8 |
Michael Rödder |
CDU |
Reimund Reifenrath |
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9 |
Josef Schwan |
SPD |
Gudula Kletzin |
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10 |
Eva Maria Fuchs |
SPD |
Kerstin Breidenbach |
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11 |
Heinz Jahns |
SPD |
Jürgen Linke |
|
12 |
Rainer Dietershagen |
FWG |
Rainer Schneider |
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13 |
Hubert Wagner |
FWG |
Norbert Leidig |
Verbandsgemeinde Gebhardshain
I. Beigeordneter /CDU Bernd
Rosenthal
II. Beigeordneter / CDU Hans Rosenthal
III. Beigeordneter / SPD Werner Bürckel
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Lfd. Nr. |
Name |
Fraktion |
Vertreter |
|
1 |
Heiner Kölzer |
CDU |
Sabine Zissener |
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2 |
Joachim Brenner |
CDU |
Doris Hahmann |
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3 |
Karl-Heinz Baldus |
CDU |
Albert Hüsch |
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4 |
Christoph Kohlhaas |
CDU |
Wilfried Schüller |
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5 |
Bruno Schuhen |
CDU |
Hans-Georg Both |
|
6 |
Bernd Becker |
SPD |
Harry Jakob |
|
7 |
Daniel Nauroth |
SPD |
Thomas Theis |
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8 |
Josef Solbach |
FWG |
Josef Mockenhaupt |
|
9 |
Annemie Pauli |
FWG |
Thomas Weller |
§ 8
Stimmverhältnisse
1. Stimmberechtigt sind der Vorstand und die stimmberechtigten Vertreter der Verbandsversammlung.
2. Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.
3. Für die Beschlussfähigkeit und die Abstimmung gelten die § 39 und 40 der Gemeindeordnung (GemO) entsprechend.
§ 9
Einberufung, Tagesordnung, Ordnungsbefugnisse, Niederschrift
1. Es gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) entsprechend.
2. Die Einberufung zu Sitzungen des Planungsverbandes erfolgt getrennt, aber in gegenseitiger Abstimmung durch das jeweilige Verbandsmitglied für die von ihm entsandten Vertreter.
§ 10
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Verbandes (§ 1) bzw.
der Verbandsorgane (§ 5)
1. Bei Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes findet § 205 Abs. 5 BauGB Anwendung.
2. Bei Ausscheiden des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter oder eines weiteren Vertreters der Verbandversammlung entscheidet der jeweils betroffene Verbandsgemeinderat über die Nachfolge des ausgeschiedenen Verbandsorgans.
§ 11
Beauftragung eines Dritten
1. Der Planungsverband kann einen Dritten gemäß § 4 b BauGB, insbesondere ein externes Planungsbüro, mit der Durchführung der Planung und des Verfahrens einschließlich der gem. § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmenden Abwägung beauftragen.
2. Soweit erforderlich, kann der Planungsverband externe Fachgutachter beauftragen.
§ 12
Kostentragung
1. Die Verwaltungskosten der Mitarbeiter der jeweiligen Verbandsgemeinde trägt jede Verbandsgemeindeverwaltung selbst.
2. Die Kosten eines beauftragten Planungsbüros und eventuell beauftragter Gutachter tragen die Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain jeweils zur Hälfte.
§ 13
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Die Haushalts- und Kassenführung
übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen. Diese ist auch für
die Rechnungsbegleichung verantwortlich.
Ausgaben im Rahmen der dem Verband übertragenen Aufgaben sind durch das
andere Verbandsmitglied unverzüglich dem kassenführenden Verbandsmitglied
anteilig gemäß § 12 Abs. 2 zu erstatten.
§ 14
Bekanntmachungsorgan
Beschlüsse und zu veröffentlichende Verfahrensschritte des Planungsverbandes werden getrennt, aber gleichzeitig in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen der Verbandsmitglieder bekannt gemacht.
§ 15
Amtszeit
1. Die Amtszeit des Planungsverbandes beginnt mit Inkrafttreten der Verbandssatzung.
2. Der Planungsverband wird nach Wirksamkeit der ihm übertragenen Flächennutzungsplanung nach § 6 Abs. 5 BauGB gemäß § 205 Abs. 5 BauGB aufgelöst.
§ 16
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz
(GemO) am 15.12.2006 in Kraft.
Verbandsgemeinde Wissen
Wissen, den 14.11.2006
gez. Michael Wagener
Bürgermeister
Verbandsgemeinde Gebhardshain
Gebhardshain, den 14.11.2006
gez. Konrad Schwan
Bürgermeister
Hinweis: Diese Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 49/2006 vom 08.12.2006 öffentlich bekannt gemacht.
Letzte Änderung dieser Seite am: 08.12.2006