Bildung eines Planungsverbandes gemäß § 205 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches
zwischen den Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain
zum Zwecke der gemeinsamen Flächenutzungsplanung
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Aufgrund des § 205 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Verbandsgemeinderäte von Gebhardshain in der Sitzung vom 05.10.2006 und von Wissen in der Sitzung vom 26.10.2006 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung über die Bildung eines Planungsverbandes gemäß § 205 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137) in der zurzeit geltenden Fassung zwischen den Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain zum Zwecke einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung zur Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen.

§ 1
Mitglieder des Planungsverbandes

Mitglieder des Planungsverbandes sind die Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain.


§ 2
Aufgaben des Planungsverbandes

1. Dem Planungsverband wird nach § 205 Abs. 4 BauGB die Flächenutzungsplanung übertragen.

2. Aufgabe des Planungsverbandes ist es, für das Gebiet der Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das gesamte Verbandsgemeindegebiet zu erstellen.

3. Die gemeinsame Planung erstreckt sich auf den sachlichen Teilbereich der Windenergienutzung.

4. Für das Gebiet der Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain sollen eine oder mehrere Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im gemeinsamen Flächenutzungsplan dargestellt werden, die gleichzeitig Ausschlusswirkung für das übrige Verbandsgemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB haben.


§ 3
Name des Planungsverbandes

Der Planungsverband trägt den Namen "Planungsverband Windkraft Wissen/Gebhardshain".


§ 4
Sitz des Planungsverbandes

Der Sitz des Planungsverbandes ist Wissen.


§ 5
Verbandsorgane

Der Planungsverband besteht aus dem Verbandsvorstand und der Verbandsversammlung.


§ 6
Verbandsvorstand

Vorsitzender des Planungsverbandes:
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wissen, Michael Wagener
Stellvertreter:
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gebhardshain, Konrad Schwan


§ 7
Verbandsversammlung

Vertreter in der Verbandsversammlung sind die jeweiligen Beigeordneten der Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain, die mit beratender Stimme an den Sitzungen des Planungsverbandes teilnehmen sowie 13 weitere Vertreter aus dem Verbandsgemeinderat Wissen und 9 weitere Vertreter aus dem Verbandsgemeinderat Gebhardshain.

Verbandsgemeinde Wissen

I. Beigeordneter / CDU Friedhelm Steiger
II. Beigeordnete / SPD Edeltrud Ottersbach
III. Beigeordneter / FWG Klaus Eiteneuer

 

Lfd. Nr.

Name

Fraktion

Vertreter

1

Hermann-Josef Selbach

CDU

Theo Dinklage

2

Claus Behner

CDU

Hans-Georg Rieth

3

Bernd Jäger

CDU

Berno Neuhoff

4

Wolfgang Klein

CDU

Horst Rolland

5

Klaus Hahn

CDU

Reinhard Paulsen

6

Hans Orthen

CDU

Ludwig Stricker

7

Reimund Schneider

CDU

Christine Baldus

8

Michael Rödder

CDU

Reimund Reifenrath

9

Josef Schwan

SPD

Gudula Kletzin

10

Eva Maria Fuchs

SPD

Kerstin Breidenbach

11

Heinz Jahns

SPD

Jürgen Linke

12

Rainer Dietershagen

FWG

Rainer Schneider

13

Hubert Wagner

FWG

Norbert Leidig

Verbandsgemeinde Gebhardshain

I. Beigeordneter /CDU Bernd Rosenthal
II. Beigeordneter / CDU Hans Rosenthal
III. Beigeordneter / SPD Werner Bürckel

Lfd. Nr.

Name

Fraktion

Vertreter

1

Heiner Kölzer

CDU

Sabine Zissener

2

Joachim Brenner

CDU

Doris Hahmann

3

Karl-Heinz Baldus

CDU

Albert Hüsch

4

Christoph Kohlhaas

CDU

Wilfried Schüller

5

Bruno Schuhen

CDU

Hans-Georg Both

6

Bernd Becker

SPD

Harry Jakob

7

Daniel Nauroth

SPD

Thomas Theis

8

Josef Solbach

FWG

Josef Mockenhaupt

9

Annemie Pauli

FWG

Thomas Weller


§ 8
Stimmverhältnisse

1. Stimmberechtigt sind der Vorstand und die stimmberechtigten Vertreter der Verbandsversammlung.

2. Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.

3. Für die Beschlussfähigkeit und die Abstimmung gelten die § 39 und 40 der Gemeindeordnung (GemO) entsprechend.


§ 9
Einberufung, Tagesordnung, Ordnungsbefugnisse, Niederschrift

1. Es gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) entsprechend.

2. Die Einberufung zu Sitzungen des Planungsverbandes erfolgt getrennt, aber in gegenseitiger Abstimmung durch das jeweilige Verbandsmitglied für die von ihm entsandten Vertreter.


§ 10
Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Verbandes (§ 1) bzw. der Verbandsorgane (§ 5)

1. Bei Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes findet § 205 Abs. 5 BauGB Anwendung.

2. Bei Ausscheiden des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter oder eines weiteren Vertreters der Verbandversammlung entscheidet der jeweils betroffene Verbandsgemeinderat über die Nachfolge des ausgeschiedenen Verbandsorgans.


§ 11
Beauftragung eines Dritten

1. Der Planungsverband kann einen Dritten gemäß § 4 b BauGB, insbesondere ein externes Planungsbüro, mit der Durchführung der Planung und des Verfahrens einschließlich der gem. § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmenden Abwägung beauftragen.

2. Soweit erforderlich, kann der Planungsverband externe Fachgutachter beauftragen.


§ 12
Kostentragung

1. Die Verwaltungskosten der Mitarbeiter der jeweiligen Verbandsgemeinde trägt jede Verbandsgemeindeverwaltung selbst.

2. Die Kosten eines beauftragten Planungsbüros und eventuell beauftragter Gutachter tragen die Verbandsgemeinden Wissen und Gebhardshain jeweils zur Hälfte.


§ 13
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Die Haushalts- und Kassenführung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen. Diese ist auch für die Rechnungsbegleichung verantwortlich.
Ausgaben im Rahmen der dem Verband übertragenen Aufgaben sind durch das andere Verbandsmitglied unverzüglich dem kassenführenden Verbandsmitglied anteilig gemäß § 12 Abs. 2 zu erstatten.


§ 14
Bekanntmachungsorgan

Beschlüsse und zu veröffentlichende Verfahrensschritte des Planungsverbandes werden getrennt, aber gleichzeitig in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen der Verbandsmitglieder bekannt gemacht.


§ 15
Amtszeit

1. Die Amtszeit des Planungsverbandes beginnt mit Inkrafttreten der Verbandssatzung.

2. Der Planungsverband wird nach Wirksamkeit der ihm übertragenen Flächennutzungsplanung nach § 6 Abs. 5 BauGB gemäß § 205 Abs. 5 BauGB aufgelöst.


§ 16
Inkrafttreten


Die Satzung tritt gemäß § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) am 15.12.2006 in Kraft.


Verbandsgemeinde Wissen
Wissen, den 14.11.2006
gez.
Michael Wagener
Bürgermeister

Verbandsgemeinde Gebhardshain
Gebhardshain, den 14.11.2006
gez.
Konrad Schwan
Bürgermeister

Hinweis: Diese Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 49/2006 vom 08.12.2006 öffentlich bekannt gemacht.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 08.12.2006