Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofshalle der Ortsgemeinde Elkenroth vom 22.11.2001
zurück  zur Gesamtübersicht Satzungen 


Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist abgelaufen! Beachten Sie bitte die aktuelle Satzung!        

Der Ortsgemeinderat Elkenroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 - GemO - (GVBl. S. 153) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - KAG - (GVBl. S. 175), in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofshalle beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Allgemeines

(1) Für die Benutzung der Friedhofshalle werden Benutzungsgebühren erhoben.

Die Gebühr für die Benutzung des Aussegnungsraumes und des Aufbewahrungsraumes wird gemeinsam erhoben und pro Sterbefall für die Dauer der Nutzung auf 110,-- € festgesetzt.

Wird nur der Aufbewahrungsraum benutzt, beträgt die Gebühr 15,-- € pro Tag.

Bei Verstorbenen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird bei der Benutzung des Aussegnungs- und Aufbewahrungsraumes keine Gebühr erhoben.

(2) Die Reinigung der Friedhofshalle erfolgt durch Beauftrage der Ortsgemeinde.

Für die Reinigung der Friedhofshalle wird eine Pauschalgebühr von 35,-- € je Bestattungsfall erhoben.

 

§ 2
Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller.

 

§ 3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach dieser Satzung.

(2) Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

 

§ 4
Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
  2. Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhofshalle vom 01.08.1991 sowie die I. Änderungssatzung vom 12.06.1997 außer Kraft.

Elkenroth, den 22.11.2001

Ortsgemeinde Elkenroth
gez. Josef Mockenhaupt
(Ortsbürgermeister)

Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist abgelaufen! Beachten Sie bitte die aktuelle Satzung!              

Diese Webseite jetzt ausdrucken!

Letzte Änderung dieser Seite am: 10.01.2008