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Änderungssatzung vom 26.02.2008 zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Elkenroth vom 08.11.2007 zurück zur Gesamtübersicht Satzungen |
Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist abgelaufen! Beachten Sie bitte die aktuelle Satzung!
Der Ortsgemeinderat Elkenroth hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
I. Grabstätten
1. Reihengrabstätten (§ 13 Friedhofssatzung)
Überlassung einer Reihengrabstätte (Einzelgrab) an Berechtigte nach
§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 205,00 EUR
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr an 205,00 EUR
2. Wahlgrabstätten
(Doppelgrab) (§ 14 Friedhofssatzung)
(Hinweis: Eine Vergabe von Doppelgrabstätten erfolgt nicht mehr)
(bisherige Gebühr 435,00 EUR)
3. Urnengrabstätten
(§ 15 Friedhofssatzung)
Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1
als
a) Urneneinzelgrabstätte 123,00 EUR
b) Urnendoppelgrabstätte 246,00 EUR
4. Gemischte Grabstätten
(§ 13 a Friedhofssatzung)
a) Verleihung eines Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung
(Erdbestattung) 205,00 EUR
b) Zweitbelegung mit einer Urne
als Urnenwahlgrabstätte (§ 13a Abs. 2) 70,00 EUR
II. Verlängerung
von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Wahlgrabstätten (§
14 Friedhofssatzung)
Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten für jedes
Jahr der Verlängerung (1/30 der Gebühr für ein Doppelgrab) 14,50
EUR
2. Urnengrabstätten
(§ 15 Friedhofssatzung)
Verlängerung von Nutzungsrechten an einer Urnendoppelgrabstätte für
jedes Jahr der Verlängerung 14,50 EUR
(1/30 der Gebühr für ein Doppelgrab)
III. Ausheben und Schließen
von Erd- und Urnengrabstätten
1. Reihengrab
(Einzelgrab)
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 430,00 EUR
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 430,00 EUR
2. Urnengrab
Je Beisetzung 150,00 EUR
3. Wahlgrab (Doppelgrab)
a) Einzelgrabstelle 430,00 EUR
b) Doppelgrabstelle je Bestattung 430,00 EUR
c) Urnenbeisetzung wie III Nr. 2 150,00 EUR
4. Einfassung von Grabstätten
a) Einfassung einer Einzelgrabstätte (Reihengrab) 476,00 EUR
b) Einfassung einer Urnengrabstätte 290,00 EUR
IV. Ausgraben und Umbetten
von Leichen und Aschen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen.
Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen
zu ersetzen.
V. Benutzung der Friedhofshalle
Benutzung des Aussegnungsraumes und des Aufbewahrungsraumes pro Sterbefall für
die Dauer der Nutzung 110,00 EUR
Nur Nutzung des Aufbewahrungsraumes
15,00 EUR/Tag
(Bei Verstorbenen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird bei der Benutzung
des Aussegnungs- und Aufbewahrungsraumes keine Gebühr erhoben)
Pauschalgebühr für die Reinigung der Friedhofshalle 35,00 EUR
§ 2
Diese Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Elkenroth, den 26.02.2008
Ortsgemeinde Elkenroth
gez. Peter Schwan
Ortsbürgermeister
Hinweis: Diese Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 12/2008 vom 21.03.2008 öffentlich bekannt gemacht.
Letzte Änderung dieser Seite am: 12.11.2009