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Änderungssatzung vom 09.11.2001 zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
der Ortsgemeinde Fensdorf vom 15.02.2001 zurück zur Gesamtübersicht Satzungen |
Hinweis: Die Geltungsdauer dieser Satzung ist abgelaufen. Beachten Sie die neue Satzung!
Der Ortsgemeinderat Fensdorf hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 - GemO - (GVBl. S. 153) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - KAG - (GVBl. S. 175), in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 2 (Gebührenschuldner) wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Fensdorf, den 09.11.2001
Ortsgemeinde Fensdorf
gez. Wallenborn
(Ortsbürgermeister)
Hinweis: Die Geltungsdauer dieser Satzung ist abgelaufen. Beachten Sie die neue Satzung!
Letzte Änderung dieser Seite am: 13.04.2006