| I. Änderungssatzung vom 02.06.2005
zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Nauroth
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Hinweis: Die Gültigkeit
dieser Satzung ist mit dem 10.11.2006 abgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
Der Ortsgemeinderat
Nauroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994
- GemO - (GVBl. S. 153) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes
für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - KAG - (GVBl. S. 175), in der zur Zeit
geltenden Fassung folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen,
die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
B) Urnengrabstätten
Überlassung eines Urnenquaders an Berechtigte nach § 2 Abs. 2
der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nauroth
450,-- EUR
C) Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenquadern
Die Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt für jedes Jahr der Verlängerung 10,-- EUR
G) Zuschlag für den Personenkreis nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Für den Personenkreis nach
§ 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung
wird ein Zuschlag des 0,5 -fachen Gebührensatzes nach Buchstabe B) erhoben
225,-- EUR
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese I. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2005 in Kraft.
Nauroth, den 02.06.2005
gez. Klees
Ortsbürgermeister
Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 24/2005 vom 17.06.2005 öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist mit dem 10.11.2006 abgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
Letzte Änderung dieser Seite am: 10.11.2006