I. Änderungssatzung vom 02.06.2005 zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Nauroth vom 21.11.2001
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Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist mit dem 10.11.2006 abgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
Der Ortsgemeinderat Nauroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 - GemO - (GVBl. S. 153) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - KAG - (GVBl. S. 175), in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

B) Urnengrabstätten
Überlassung eines Urnenquaders an Berechtigte nach § 2 Abs. 2
der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nauroth                                  450,-- EUR

 

C) Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenquadern

Die Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes beträgt für jedes Jahr der Verlängerung                  10,-- EUR

 

G) Zuschlag für den Personenkreis nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung

Für den Personenkreis nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung
wird ein Zuschlag des 0,5 -fachen Gebührensatzes nach Buchstabe B) erhoben                                  225,-- EUR  

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese I. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2005 in Kraft.

Nauroth, den 02.06.2005

gez. Klees
Ortsbürgermeister

Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 24/2005 vom 17.06.2005 öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist mit dem 10.11.2006 abgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!

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Letzte Änderung dieser Seite am: 10.11.2006