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Änderungssatzung vom 13.02.2007 zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
der Ortsgemeinde Nauroth vom 25.10.2006 zurück zur Gesamtübersicht Satzungen |
Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist abgelaufen! Beachten Sie bitte die aktuelle Satzung!
Der Ortsgemeinderat Nauroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 - GemO - (GVBl. S. 153) und der §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - KAG - (GVBl. S. 175), in der zur Zeit geltenden Fassung folgende I. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung vom 25.10.2006 wird unter Buchstabe I) wie folgt geändert:
I) Ausheben und Verschließen
von Urnenwahlgrabstätten nach § 13a bei einer Zweitbelegung
Das Ausheben und Verschließen von Urnenwahlgrabstätten im Falle der
Beisetzung einer Urne in ein belegtes Einzelgrab wird durch ein gewerbliches
Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Gebührenschuldner
als Auslagen zu ersetzen.
§
2
Inkrafttreten
Diese I. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2006 in Kraft.
Nauroth, den 13.02.2007
gez. Klees
Ortsbürgermeister
Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 8/2007 vom 23.02.2007öffentlich bekannt gemacht.
Letzte Änderung dieser Seite am: 16.08.2010