I. Änderungssatzung vom 29.03.2006 zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fensdorf vom 15.02.2001
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Hinweis: Die Geltungsdauer dieser Satzung ist abgelaufen. Beachten Sie die neue Satzung!

Der Ortsgemeinderat Fensdorf hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S 153 ) und der §§ 2, Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69) in der zur Zeit geltenden Fassung folgen-de Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:


§1

§13 a gemischte Grabstätten:
Nach § 13 wird folgender § 13 a eingefügt:
Ein Einzelgrabfeld nach § 13 Abs. 2 Buchst. b) kann durch Beschluss des Gemeinderates in ein Grab-feld mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden.

Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungsberechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnenwahl-grabstätte nach § 15 Abs. 1 Buchstabe d).

Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt.


§ 15 Urnengrabstätten
In Absatz 1 wird nach Buchstabe c) folgender Buchstabe d) eingefügt:
d) in Urnenwahlgrabstätten


§ 23 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Grababdeckungen sind grundsätzlich nur bis zur Hälfte der Grabfläche zulässig.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2006 in Kraft.


Fensdorf, den 29.03.2006

Ortsgemeinde Fensdorf
gez. Thomas Wallenborn
Ortsbürgermeister

Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 15/2006 vom 14.04.2006 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wurde durch Neuveröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 25/2006 korrigiert.     

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Letzte Änderung dieser Seite am: 24.01.2008