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Änderungssatzung vom 02.06.2005 zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nauroth
vom 20.12.1993 zurück zur Gesamtübersicht Satzungen |
Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist mit dem 10.11.2006 abgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
Der Ortsgemeinderat Nauroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S 153 ) und der §§ 2, Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
In § 2 "Friedhofszweck" erhält Absatz 3 folgende Fassung:
(3)
a) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung
der Friedhofsverwaltung.
b) Für den Personenkreis nach Buchstabe a) wird ein Zuschlag auf die Gebühren
(Auswärtigenzuschlag) nach der Friedhofsgebührensatzung erhoben.
(4)
Absatz (3) Buchstabe a) gilt nur für die Überlassung von Urnengrabstätten (Urnenquadern)
nach § 14 Abs.1 Ziffer 1. Eine Bestattung dieses Personenkreises in Reihengrabstätten
(§ 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Ziffer 2) ist grundsätzlich nicht möglich.
§ 14 Absatz 1 Ziffer
1. wird wie folgt ergänzt:
1. in Urnenreihengrabstätten und Urnenquadern
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2005 in Kraft.
Nauroth, den 02.06.2005
gez. Klees
Ortsbürgermeister
Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 24/2005 vom 17.06.2005 öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist mit dem 10.11.2006 abgelaufen! Beachten Sie die neue Satzung!
Letzte Änderung dieser Seite am: 10.11.2006