I. Änderungssatzung vom 29.11.1999 zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steinebach vom 17.02.1993
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Die Gültigkeit dieser Satzung ist abgelaufen! Beachten Sie bitte die aktuelle Satzung!

Der Ortsgemeinderat Steinebach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 2, Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 9 wird wie folgt um den Absatz (5) ergänzt:

(5) Jede Grabstätte ist mit einer Grabeinfassung zu versehen. Die Grabeinfassung wird durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung hergestellt.

 

§ 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen, mit Ausnahme der Grabeinfassungen, diese werden durch die Friedhofsverwaltung selbst entsorgt, innerhalb einer Frist von 6 Monaten vom Nutzungsberechtigten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen/ - mit Ausnahme der Grabeinfassung – nicht binnen 6 Monaten abholen, geht es/ gehen sie/ entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechtes oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft.

Steinebach, den 29.11.1999

gez. Hans-Joachim Greb
(Ortsbürgermeister)

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Letzte Änderung dieser Seite am: 15.01.2010