I. Änderungssatzung vom 13.02.2007 zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nauroth vom 25.10.2006
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Der Ortsgemeinderat Nauroth hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S 153 ) und der §§ 2, Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69, BS 2127-1) in der zur Zeit geltenden Fassung folgende I. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

In § 2 "Friedhofszweck" wird Absatz 3, Buchstabe b) und c) wie folgt geändert:

(3)
b) Die Zustimmung nach Buchstabe a) kann von einer gesonderten Vertragsvereinbarung abhängig gemacht werden.

c) Buchstabe b) gilt nicht für denjenigen Personenreis, der vor seinem Ableben Einwohner im Sinne des § 13 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) der Gemeinde Nauroth war und aufgrund körperlicher Gebrechen oder wegen Alters in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder einem sonstigen Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung verstirbt.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nauroth, den 13.02.2007

gez. Klees
Ortsbürgermeister

Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 8/2007 vom 23.02.2007öffentlich bekannt gemacht.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 23.02.2007