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Änderungssatzung vom 14.12.2007 zur Satzung der Ortsgemeinde
Steinebach/Sieg über die Erhebung der Hundesteuer vom 12.12.2001 zurück zur Gesamtübersicht Satzungen |
Hinweis: Die Gültigkeit dieser Satzung ist abgelaufen. Beachten Sie die neue Satzung!
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung, des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Vergnügungssteuer und Hundesteuer und den §§ 2 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes, in den jeweils gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 5 Absatz 1 a erhält folgende Fassung:
a) 60,00 Euro für den ersten Hund.
§ 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Steinebach/Sieg, den 14.12.2007
gez. Hans-Joachim Greb
Ortsbürgermeister
Hinweis: Diese Satzung
wurde im Mitteilungsblatt Nr. 51/2007 der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom
21.12.2007 öffentlich bekannt gemacht.
Letzte Änderung dieser Seite am: 19.07.2011