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Ortsrecht
in der Verbandsgemeinde Gebhardshain
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Die Verbandsgemeinde
Gebhardshain hat den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan
aufgestellt. Die Aufstellung von Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitpläne
hingegen obliegt den einzelnen Ortsgemeinden.
In jeder Ortsgemeinde wurden seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960 (heute: Baugesetzbuch) ein oder mehrere Bebauungspläne aufgestellt und ggf. auch ein- oder mehrmals geändert. Darüber hinaus wurden in einzelnen Fällen auch Abrundungs-, Abgrenzungs- und Ergänzungssatzungen nach § 34 BauGB erlassen. Da sowohl Flächennutzungsplan als auch die einzelnen Bebauungspläne nicht nur aus textlichen Festsetzungen, sondern im Wesentlichen aus der zeichnerisch erstellten Planurkunde bestehen, ist eine Darstellung auf unseren Webseiten zurzeit nicht sachgerecht und zweckmäßig realisierbar. Zudem gehören in den meisten Fällen auch Begleitpläne (z. B. Landespflege) und ggf. Gutachten zu den Planunterlagen. Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen verzichten wir bis auf weiteres auf die Darstellung von Bauleitplänen im Internet! Wir bitten Sie, sich
wegen aller Fragen zu Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem
BauGB unmittelbar mit dem zuständigen Fachbereich 2
der Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen! |
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Satzung über den Planungsverband der Verbandsgemeinden Wissen/Sieg und Gebhardshain nach § 205 Abs. 1 BauGB zur gemeinsamen Flächennutzungsplanung zur Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen: |
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| Satzung Planungsverband nach § 205 Abs. 1 Baugesetzbuch | Satzung Planungsverband nach § 205 Abs. 1 Baugesetzbuch |