1. Änderung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 01.10.2001 
zurück  zur Gesamtübersicht Satzungen 

 

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Änderung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 01.10.2001 beschlossen:

§ 1

Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 01.10.2001 erhält folgende Fassung:

 

I. Personalkosten (Einsatz eigenen Personals)

  1. Für die Berechnung der Personalkosten wird je Stunde Einsatzdauer eines Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Monatstabellenlohn der Lohngruppe 9 Stufe 8 des jeweils gültigen Monatlohntarifvertrages der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zugrunde gelegt, zuzüglich eines Zuschlages von 80 v.H..
  2. Für Sicherheitswachen wird anstelle des nach Ziffer 1 ermittelten Satzes ein einheitlicher Betrag von 4,00 EUR je volle Einsatzstunde je Person zugrunde gelegt.
  3. Für das Personal in der Feuerwehreinsatzzentrale wird der Betrag nach Absatz 1 zugrundegelegt.

 II. Sachkosten (Einsatz eigener Geräte)

Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich auf eine Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

Einsatzleitwagen ELW 1

150,00 EUR

Mannschaftstransportfahrzeug MTF

100,00 EUR

Mannschaftstransportfahrzeug MTF-L

120,00 EUR

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

200,00 EUR

Löschgruppenfahrzeug LF 8

200,00 EUR

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

300,00 EUR

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

350,00 EUR

Kleintanklöschfahrzeug KTLF-RP

250,00 EUR

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

300,00 EUR

Rüstwagen RW 1

450,00 EUR

Schlauchwagen SW 1000

300,00 EUR

Messfahrzeug Mef-G

300,00 EUR

Mehrzweckanhänger

50,00 EUR

 

III. Personal-  und Sachkosten (Kosten für den Einsatz Dritter)

Für entstehende Aufwendungen für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten werden die der Verbandsgemeinde Gebhardshain in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich eines Zuschlages von 25 v. H. der Berechnung der Kostenersätze bzw. der Gebühren zugrunde gelegt.

 

§ 2

Diese Fassung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain tritt am 01.01.2003 in Kraft.

Gebhardshain, den 12. Dezember 2003

gez. Konrad Schwan
(Bürgermeister)

Diese Webseite jetzt ausdrucken!

Letzte Änderung dieser Seite am: 09.03.2006