2. Änderung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 01.10.2001
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Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 34 und 37 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie des § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – in den jeweils gültigen Fassungen - die Änderung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 01.10.2001 beschlossen:

§ 1

Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 01.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2002, erhält folgende Fassung:

I. Personalkosten (Einsatz eigenen Personals)

  1. Für die Berechnung der Personalkosten wird je Stunde Einsatzdauer eines Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Monatstabellenlohn der Lohngruppe 9 Stufe 8 des jeweils gültigen Monatlohntarifvertrages der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zugrunde gelegt, zuzüglich eines Zuschlages von 80 v.H.
  2. Für Sicherheitswachen wird anstelle des nach Ziffer 1 ermittelten Satzes ein einheitlicher Betrag von 4,00 EUR je volle Einsatzstunde je Person zugrunde gelegt.
  3. Für das Personal in der Feuerwehreinsatzzentrale wird der Betrag nach Absatz 1 zugrundegelegt.

 

II. Sachkosten (Einsatz eigener Geräte)

Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich auf eine Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

Einsatzleitwagen ELW 1

150,00 EUR

Mannschaftstransportfahrzeug MTF

100,00 EUR

Mannschaftstransportfahrzeug MTF-L

120,00 EUR

Tragkraftspritzenfahrzeug TSF

200,00 EUR

Löschgruppenfahrzeug LF 8

200,00 EUR

Löschgruppenfahrzeug LF 8/6

300,00 EUR

Löschgruppenfahrzeug LF 16/12

350,00 EUR

Kleintanklöschfahrzeug KTLF-RP

250,00 EUR

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

300,00 EUR

Rüstwagen RW 1

450,00 EUR

Schlauchwagen SW 1000

300,00 EUR

Gerätewagen Gefahrstoff GW-G1

300,00 EUR

Mehrzweckanhänger

50,00 EUR

 

III. Personal- und Sachkosten (Kosten für den Einsatz Dritter)

Für entstehende Aufwendungen für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten werden die der Verbandsgemeinde Gebhardshain in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich eines Zuschlages von 25 v. H. der Berechnung der Kostenersätze bzw. der Gebühren zugrunde gelegt. 

§ 2

Diese Fassung der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gebhardshain tritt am 01.01.2005 in Kraft.

Gebhardshain, den 16.12.2004
gez. Konrad Schwan, Bürgermeister

Hinweis: Diese Satzungsanlage wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nr. 2/2005 vom 14.01.2005 öffentlich bekannt gemacht.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 09.03.2006