Satzung vom 14.09.2001 zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Gebhardshain vom 1. April 2001
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Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung -GemO- für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.1999 (GVBl. S. 470) und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung -EigAnVO- für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) die folgende Satzung beschlossen:


§ 1

§ 3 erhält folgende neue Fassung:

Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt 3.400.000 EUR
Davon werden zugeordnet:

1. dem Wasserwerk 1.800.000 EUR und
2. dem Abwasserwerk 1.600.000 EUR.


§ 2


§ 6 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 erhalten folgende neue Fassungen:

Aufgaben des Werkausschusses


1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach § 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 6.000 EUR überschreiten,

2. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 6.000 EUR übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt; ausgenommen sind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der GemO, EigAnVO und dieser Satzung der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind,


§ 3

§ 8 Abs. 2 Nrn. 6 - 8 erhalten folgende neue Fassungen:

Werkleitung


6. der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen, deren Wert im Einzelfall 6.000 EUR nicht übersteigt; bei darüber hinausgehenden Maßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 11.000 EUR mit Zustimmung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, wobei in diesen Fällen eine Information des Werkausschusses in der nächsten Sitzung zu erfolgen hat,

7. die Stundung und befristete Niederschlagung von Forderungen bis zu 3.000 EUR und

8. die unbefristete Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zu 500 EUR.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.


Gebhardshain, den 14. September 2001
Verbandsgemeindeverwaltung

gez. Günter Schneider
(Bürgermeister)

Hinweis: Diese Satzung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gebhardshain öffentlich bekannt gemacht!

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Letzte Änderung dieser Seite am: 26.09.2008