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Satzung
vom 18.09.2008 zur Änderung der Betriebssatzung
für die Verbandsgemeindewerke Gebhardshain
vom 1. April 2001 |
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung -GemO- für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung -EigAnVO- für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 6 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:
Aufgaben des Werkausschusses
1. die Zustimmung zu Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen nach § 16
Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere
im Einzelfall 15.000 EUR überschreiten,
2. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 15.000 EUR übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt; ausgenommen sind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der GemO, EigAnVO und dieser Satzung der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind,
§ 2
§ 8 Abs. 2 Nr. 6 erhält folgende neue Fassung:
Werkleitung
6. der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen, deren Wert im Einzelfall 15.000 EUR nicht übersteigt; bei darüber hinausgehenden Maßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 30.000 EUR mit Zustimmung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, wobei in diesen Fällen eine Information des Werkausschusses in der nächsten Sitzung zu erfolgen hat,
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.10.2008 in Kraft.
Gebhardshain, den 19.09.2008
Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain
gez. Konrad Schwan
(Bürgermeister)
Hinweis: Diese Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 39/2008 der Verbandsgemeinde Gebhardshain vom 26.09.2008 öffentlich bekannt gemacht!
Letzte Änderung dieser Seite am: 26.09.2008