Veröffentlichung von erteilten Aufträgen im Internet
Veröffentlichte Vergaben (Adobe PDF Dokument)   Fachbereich 2

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain nimmt alle vorgeschriebenen Veröffentlichungen für die Verbandsgemeinde Gebhardshain, die Verbandsgemeindewerke Gebhardshain und die Ortsgemeinden, die zur Verbandsgemeinde gehören, vor.

A) Veröffentlichung von Aufträgen im Rahmen des Konjunkturpakets II
Zur Umsetzung des Konjunkturpakets II wurde das Vergaberecht für die Jahre 2009 und 2010 vereinfacht. Danach können Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert bis zu 1 Mio. EUR beschränkt ausgeschrieben und Bauleistungen bis zu 100.000 EUR freihändig vergeben werden. Liefer- und Dienstleistungen können bis zu 100.000 EUR bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe vergeben werden.

Die Vergabe des Auftrages ist auf der Internetseite der Vergabestelle bei einer Bauleistung ab einem Auftragswert von 150.000 EUR nach beschränkter Ausschreibung, 50.000 EUR nach freihändiger Vergabe und bei einer Liefer- und Dienstleistung bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe ab 25.000 EUR (alle genannten Beträge ohne Umsatzsteuer) für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen (Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau "Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts" vom 13.02.2009).

B) Veröffentlichung von Auftragsvergaben gemäß § 20 (3) VOB/B 2009
Nach § 3 VOB/B 2009 können Aufträge nach öffentlicher Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung, beschränkter Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb und freihändig vergeben werden. Die Kriterien zur Auswahl des Vergabeverfahrens sind in § 3 VOB/B beschrieben. Nach § 20 (3) VOB/B 2009 hat der Auftraggeber über die Vergabe eines Auftrages zu informieren, wenn:

1. bei beschränkten Ausschreibungen, ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer
2. bei freihändigen Vergabe der Auftragswert 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereichs 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, wenn Sie Fragen zu den Veröffentlichungen haben!

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Letzte Änderung dieser Seite am: 06.04.2010