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Veröffentlichung
von erteilten Aufträgen im Internet |
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Die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain nimmt alle vorgeschriebenen Veröffentlichungen für die Verbandsgemeinde Gebhardshain, die Verbandsgemeindewerke Gebhardshain und die Ortsgemeinden, die zur Verbandsgemeinde gehören, vor. A) Veröffentlichung von Aufträgen
im Rahmen des Konjunkturpakets II Die Vergabe des Auftrages ist auf der Internetseite der Vergabestelle bei einer Bauleistung ab einem Auftragswert von 150.000 EUR nach beschränkter Ausschreibung, 50.000 EUR nach freihändiger Vergabe und bei einer Liefer- und Dienstleistung bei beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe ab 25.000 EUR (alle genannten Beträge ohne Umsatzsteuer) für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen (Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau "Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts" vom 13.02.2009). B) Veröffentlichung
von Auftragsvergaben gemäß § 20 (3) VOB/B 2009 1. bei beschränkten
Ausschreibungen, ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 EUR
ohne Umsatzsteuer Diese Informationen
werden 6 Monate vorgehalten. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereichs 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, wenn Sie Fragen zu den Veröffentlichungen haben! |
Letzte Änderung dieser Seite am: 06.04.2010