Wohnungsanmeldung
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Anmeldung einer Wohnung
Für die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung in der Verbandsgemeinde Gebhardshain bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Das notwendige Anmeldeformular füllen wir gerne für Sie aus.

Die Anmeldung soll nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche nach dem Umzug erfolgen.

In Ihren Ausweisdokumenten tragen wir Ihre neue Anschrift ein. Bei einem Zuzug aus einem Ort im Kreis Altenkirchen können Sie auch Ihren Fahrzeugschein bei uns ändern lassen und sparen dadurch den sonst notwendigen Weg zur Zulassungsstelle.

Die Anmeldung und die Änderung der Ausweisdokumente sind gebührenfrei. Für die Änderung des Fahrzeugscheines wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 EUR erhoben.

Mit unserer kostenlosen Infobroschüre möchten wir besonders allen Neubürgern/-innen einen Wegweiser zu den örtlichen Einrichtungen und Vereinen bieten und Ihr Interesse am vielgestaltigen Leben in unserer Verbandsgemeinde wecken.

Abmeldung einer Wohnung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich , wenn Ihre neue (Haupt-)Wohnung außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt oder Sie eine bestehende Nebenwohnung aufgeben. Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche. Das Abmeldeformular ist bei jeder Meldebehörde erhältlich und wird auf Wunsch für Sie ausgefüllt. Sie können uns die Abmeldung auch zuschicken, die Abmeldebestätigung werden wir Ihnen dann zurücksenden.

Ummeldung einer Wohnung
Wenn Sie innerhalb einer Ortsgemeinde umziehen, können Sie den Vordruck Ummeldung
benutzen.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 24.11.2011