| Wohnungsanmeldung Zur Seite: Fachbereich 3 Bürgerbüro Bürgerinfo |
|
Die Anmeldung soll nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche nach dem Umzug erfolgen. In Ihren Ausweisdokumenten tragen wir Ihre neue Anschrift ein. Bei einem Zuzug aus einem Ort im Kreis Altenkirchen können Sie auch Ihren Fahrzeugschein bei uns ändern lassen und sparen dadurch den sonst notwendigen Weg zur Zulassungsstelle. Die Anmeldung und die Änderung der Ausweisdokumente sind gebührenfrei. Für die Änderung des Fahrzeugscheines wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 EUR erhoben. Mit unserer kostenlosen Infobroschüre möchten wir besonders allen Neubürgern/-innen einen Wegweiser zu den örtlichen Einrichtungen und Vereinen bieten und Ihr Interesse am vielgestaltigen Leben in unserer Verbandsgemeinde wecken. Abmeldung einer Wohnung Ummeldung einer Wohnung |
Letzte Änderung dieser Seite am: 24.11.2011