| Richtlinien der Verbandsgemeinde Gebhardshain für die Verleihung eines Heimatpflege-, Kultur- und Umweltpreises (Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12. Dezember 1990) Zur Seite: Fachbereich 3 Bürgerbüro Bürgerinfo |
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1. Die Verbandsgemeinde
Gebhardshain stiftet einen Heimatpflege-, Kultur und Umweltpreis. Mit
der Auszeichnung sollen beispielhafte verbessernde Leistungen in den
Bereichen Heimatpflege-, Kultur und Umweltschutz in der Verbandsgemeinde
Gebhardshain gewürdigt, der Öffentlichkeit vorgestellt und bekanntgemacht
werden. Gleichzeitig soll damit das Interesse der Bevölkerung für Fragen
und Probleme der Heimatpflege, der Kultur und des Umweltschutzes geweckt
und ein Anreiz zur Nachahmung geschaffen werden. Die Bürger sollen angeregt
und ermutigt werden, im Rahmen ihres Lebens- und Einwirkungsbereiches
durch Eigeninitiative aktiv zur Förderung und zum Schutz der Heimatpflege,
Kultur und zum Umweltschutz beizutragen.
2. Anerkannt werden Maßnahmen der Heimatpflege, der Kultur, Aktivitäten bei der Umweltplanung, bei Landschafts- und Naturschutz, der Luftreinhaltung, dem Lärmschutz, der Abfallbeseitigung, der Wasserreinhaltung sowie der Rekultivierung. 3. Der Preis kann an einzelne Bürger, Vereine, und Schulklassen aus der Verbandsgemeinde Gebhardshain vergeben werden. 4. Der Preis wurde erstmalig im Jahre 1991 vergeben und danach im Turnus von zwei Jahren. 5. Die Vergabe des Preises erfolgt in Form einer Geldzuwendung in Höhe von 1.500,00 DM und einer entsprechenden Urkunde. Eine Aufteilung des Preises in die Sachbereiche Heimatpflege, Kultur und Umweltschutz ist möglich. Hierüber entscheidet die Jury mit einfacher Stimmenmehrheit. 6. Jeder Bürger oder jede der vorerwähnten Personengruppen hat das Recht, sich selbst zu bewerben oder geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Die Vorschläge bedürfen der Schriftform, sind zu begründen und möglichst mit Bildnachweisen über die Art der Maßnahme bzw. Leistung zu versehen. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, ggf. ergänzende Unterlagen zu fordern, sofern dies zur Beurteilung des Vorschlages erforderlich ist. 7. Über die Zuerkennung
und die Höhe des Preises entscheidet eine Jury. Ihr gehören an: 8. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Sie berät unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 9. Die Preisverleihung erfolgt durch den Bürgermeister in Anwesenheit des Verbandsgemeinderates. 10. Die Jury kann von der Vergabe des Preises absehen, wenn keine preiswürdigen Leistungen bekannt geworden sind. 11. Stellt sich nach der Preisverleihung heraus, dass ein Bewerber wesentlich gegen diese Richtlinien verstoßen hat, kann der Preis nach Anhörung der Jury entzogen werden. 12.Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
Letzte Änderung dieser Seite am: 10.01.2006