Personenstandsurkunden
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Anforderung von Personenstandsurkunden ausdrucken.

Gebühren für Personenstandsurkunden:

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde, bzw. eines beglaubigten Registerausdrucks beträgt jeweils 10 EUR.

Für jede weitere Ausfertigung einer Urkunde, die im selben Arbeitsgang erstellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 EUR.

Die Gebühr für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch beträgt 10 EUR.

Für jede weitere Ausfertigung, die im selben Arbeitsgang erstellt wird, beträgt die Gebühr 5 EUR.

 

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Letzte Änderung dieser Seite am: 03.02.2009