Anträge auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für Leistungen der Grundsicherung ist seit dem 01.04.2007 die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain zuständig. Diese Aufgabe wurde von der Kreisverwaltung auf die Verbandsgemeinden und die Stadt Herdorf delegiert.

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Fachbereichs 3 - Bürgerdienste, wenn Sie Grundsicherungs-Leistungen beantragen möchten!

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden ab dem 01.01.2005 nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt. Die neue Rechtslage erforderte eine Anpassung der bisherigen Antragsvordrucke. Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung sind alle Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Schon mit der Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen antragsberechtigt, wenn sie voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. bietet ein Antragsformular auf seiner Internetseite

http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen2006/oktober

im Adobe PDF-Format ohne Eingabefelder zum Download an (Stand Oktober 2006).

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Letzte Änderung dieser Seite am: 17.11.2008