Kindergartenordnung Hildburg-Kindergarten  -  Elkenroth
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Aufnahmebedingungen
Im Kindergarten können Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden.
Folgende schriftliche Unterlagen sind bis zum Tage der Aufnahme im Kindergarten vorzulegen:

  • der Anmeldungsbogen einschließlich der Einverständniserklärung der Kindergartenordnung,
  • die Abholerliste (enthält Mitteilung der abholberechtigten Personen),
  • der unterschriebene Verpflichtungsschein,
  • die Einverständniserklärung zur Teilnahme an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten,
  • den Alleingeher-Bogen (beinhaltet Vereinbarungen die den Heimweg des Kindes ohne Begleitung betreffen),
  • die ärztliche Bescheinigung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes keine ansteckenden Krankheiten vorliegen. Das Attest darf bei Eintritt des Kindes höchstens eine Woche alt sein.

Kinder, deren körperliche und geistige Verfassung eine Sonderbetreuung erfordert, können aufgenommen werden, wenn dies für die Gruppe vertretbar ist und dafür ausreichendes Personal zur Verfügung steht. Falls nach der Aufnahme in den Kindergarten festgestellt wird, dass die Betreuung des Kindes nicht möglich ist oder das Wohl der anderen Kinder beeinträchtigt wird, kann der Betreuungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende des Monats gekündigt werden.

Öffnungszeiten
Die Einrichtung ist geöffnet:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag,        
Donnerstag                                          
Donnerstag zudem            
7:30 Uhr bis 14:30 Uhr,
7:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
.

Wir bitten Sie, Ihr Kind regelmäßig in die Einrichtung zu bringen und gemäß der getroffenen Vereinbarung pünktlich abzuholen.

Ferientermine werden zu Beginn eines Jahres schriftlich bekannt gegeben.

Elternbeiträge
Die
Höhe Ihres Elternbeitrages können Sie hier nachlesen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Gebhardshain wird Sie schriftlich benachrichtigen.
In Härtefällen kann unter der Voraussetzung des § 81 Abs. 1 und 2 JWG eine Ermäßigung oder Übernahme des Beitrages beim Jugendamt beantragt werden. Ein Antragsformular können Sie hier ausdrucken.

Die Elternbeiträge tragen zur Deckung der Personalkosten bei. Sie sind während des ganzen Kindergartenjahres, auch in den Ferien- und Krankheitszeiten zu entrichten. Für Kinder, die in die Schule eintreten, ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07. eines jeden Jahres) zu zahlen.

Regelung in Krankeitsfällen
Bei Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen Krankheiten sind die Kinder zu Hause zu behalten.

Bei Erkrankungen des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z. B. Masern, Diphterie, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, TBC, Kinderlähmung, übertragbare Augen- und Hautkrankheiten, Auftreten von Kopfläusen) muss der Leiterin sofort Mitteilung gemacht werden. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der Familie - den Kindergarten wieder besucht, ist am ersten Kindergartentag ein ärztliches Attest vorzulegen.

Abmeldung
Die Abmeldung eines Kindes aus der Einrichtung muss auf schriftlichen Wege bei der Leiterin eingereicht werden. Sie kann jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 4 Wochen erfolgen.

Das Kindergartenjahr endet zum 31.07. eines jeden Jahres. Kinder, die eingeschult werden, scheiden generell zu diesem Termin aus. Eine schriftliche Abmeldung ist nicht erforderlich.

Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder im Kindergarten einschließlich der Ausflüge, Sparziergänge, Besichtigungen, u.ä. Sie beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die pädagogischen Mitarbeiter in den Räumen des Kindergartens und endet mit dem Verlassen des Kindergartengeländes.

Für den Weg vom und zum Kindergarten sind allein die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. Soll das Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antreten, ist nach Absprache mit der Gruppenleiterin eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bestehen jedoch Gründe dafür, dass ein Kind für den Heimweg ohne Begleitung nach Reifegrad, seiner charakterlichen Veranlagung oder wegen den Verkehrsverhältnissen auf dem Heimweg den Anforderungen des Heimwegs nicht gewachsen ist, so ist das Kindergartenpersonal verpflichtet, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass das Kind abgeholt wird. Wird dies von den Eltern abgelehnt, so ist die Kündigung des Betreuungsvertrages zu erwägen.

Erfolgt die Abholung des Kindes durch einen Beauftragten, ist dies bei der Aufnahme des Kindes in einer schriftlichen Erklärung des Personensorgeberechtigten festzulegen. Sollten die Sorgeberechtigten bestimmen, dass das Kindergartenkind auch von Jugendlichen abgeholt wird, so soll das Mindestalter 12 Jahre (je nach Reifegrad) nicht unterschritten sein.

Versicherungen
Die Kinder sind nach § 539, Ziffer 14, Buchstabe A der Reichsversicherungsordnung (RVO) gegen Unfall versichert. Dies bezieht sich auf Unfälle:

  • auf dem Weg von und zum Kindergarten,
  • während des Aufenthaltes im Kindergarten,
  • bei allen Veranstaltungen außerhalb des Grundstückes.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Für evtl. entstehende Sachschäden, die die Kinder gegenseitig verursachen, haften die Erziehungsberechtigten. Daher wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Schäden, die eine Versicherung nicht ersetzt, werden vom Träger ebenfalls nicht reguliert.

Alle Unfälle, die eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leiterin des Kindergartens unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung unverzüglich eingeleitet werden kann.

Ansprechpartner
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kindergartenleitung oder an den Träger der Einrichtung.

Verschiedenes
Spezielle Punkte bezüglich des Kindergartenablaufs werden Ihnen in einem Elternmerkblatt schriftlich bekannt gegeben.

Ihre Kindergartenleitung Elkenroth                                 Ihre Ortsgemeinde Elkenroth