Ermäßigung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten
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Die aktuellen Sätze für die Elternbeiträge der Kindertagesstätten finden Sie hier.

Sie können sich hier den Kindertagesstätten-Ermäßigungsantrag ausdrucken, wenn Ihr Computer über das
Textverarbeitungsprogramm Microsoft® Word ab Version 97 verfügt. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an die
Kreisverwaltung Altenkirchen oder reichen ihn bei uns ein.

Ermäßigungsantrag (Word-Datei)

Nach den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes von Rheinland-Pfalz setzt das Jugendamt für alle Kindergärten seines Bezirks die Elternbeiträge fest. Der Elternbeitrag ist für Familien mit zwei und drei Kindern nach der Zahl der Kinder zu ermäßigen, für Familien mit vier und mehr Kindern ist in der Regel kein Elternbeitrag zu erheben. Maßgebend ist die Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen (z.B. Kinderzulage oder Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung) erhält.

Mit der Anmeldung des Kindes zum Kindergarten geben die Eltern, wenn zur Familie mindestens zwei Kinder gehören, eine Erklärung zur Ermäßigung bzw. zum Erlass des Elternbeitrages ab. Die Erklärung enthält Angaben über alle zur Familie gehörenden Kinder und deren Kindergeldanspruch bzw. vergleichbare Leistungsansprüche.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit Abgabe der Erklärung ausdrücklich, Änderungen –insbesondere was den Bezug von Kindergeld betrifft- dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen und Beiträge, die evtl. zu Unrecht ermäßigt oder erlassen wurden, nachzuzahlen.

Ab Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08.2002) werden Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Beitragsveranlagung nur noch dann berücksichtigt, wenn uns ein entsprechender Nachweis über den Kindergeldbezug bzw. eine vergleichbare Leistung vorliegt.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 11.01.2006