| Ermäßigung
der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten Zur Seite: Fachbereich 3 Bürgerinfo |
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Sie können sich hier den
Kindertagesstätten-Ermäßigungsantrag ausdrucken, wenn Ihr Computer über
das Ermäßigungsantrag (Word-Datei) Nach den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes von Rheinland-Pfalz setzt das Jugendamt für alle Kindergärten seines Bezirks die Elternbeiträge fest. Der Elternbeitrag ist für Familien mit zwei und drei Kindern nach der Zahl der Kinder zu ermäßigen, für Familien mit vier und mehr Kindern ist in der Regel kein Elternbeitrag zu erheben. Maßgebend ist die Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen (z.B. Kinderzulage oder Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung) erhält. Mit der Anmeldung des Kindes zum Kindergarten geben die
Eltern, wenn zur Familie mindestens zwei Kinder gehören, eine Erklärung
zur Ermäßigung bzw. zum Erlass des Elternbeitrages ab. Die Erklärung enthält
Angaben über alle zur Familie gehörenden Kinder und deren Kindergeldanspruch
bzw. vergleichbare Leistungsansprüche. Ab Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08.2002) werden Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Beitragsveranlagung nur noch dann berücksichtigt, wenn uns ein entsprechender Nachweis über den Kindergeldbezug bzw. eine vergleichbare Leistung vorliegt. |
Letzte Änderung dieser Seite am: 11.01.2006