| Benutzung von gemeindlichen Sportanlagen
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Seit 2003 gelten in der Verbandsgemeinde die folgenden Bestimmungen für die Benutzung der Sportanlagen: Richtlinien für die außerschulische Nutzung der Schulgebäude, Schulanlagen und Schulsportanlagen Hallenordnung für die Turn- und Sporthallen in der Verbandsgemeinde Gebhardshain Nutzungsordnung für die Schulsportplätze in der Verbandsgemeinde Gebhardshain Die Sporthallenbelegungspläne
für die Sporthalle Elkenroth, die Großsporthalle und die Turnhalle Gebhardshain
Zuständig für die Verwaltung der Sportanlagen ist der Fachbereich 3 Aktuell geltende Hallenbelegungspläne: Großsporthalle Gebhardshain Turnhalle Gebhardshain Sporthalle Elkenroth |