Regenwassernutzung mit einer Brauchwasseranlage
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In den letzten Jahren haben sich vermehrt Haushalte für das Wassersparen insbesondere durch Sammeln von Regenwasser entschlossen. Ein großer Teil des Wassers wird für die Gartenbewässerung verbraucht, was von den Verbandsgemeindewerken aus Umweltgründen sehr befürwortet wird. Immer häufiger wird Regenwasser auch im Haushalt, z.B. für WC oder Waschmaschine, genutzt. Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und gesundheitlicher Bedenken.

Alle Kunden, die Regenwasser im Haus verwenden oder dies in Zukunft beabsichtigen, bitten wir folgendes zu beachten:

Nachfolgend auszugsweise eine Info des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.:

Keine direkte Verbindung von Dachablauf- und Trinkwasser!

Eine direkte Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Regenwasseranlagen ist nach § 17 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung und nach der DIN 1988 Teil 4 Abs. 3.2.1 nicht zulässig.

TrinkV § 17 (1)

Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe mit der Beschaffenheit von Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht mit Wasserversorgungsanlagen verbunden werden, aus denen Wasser abgegeben wird, das nicht die Beschaffenheit von Trinkwasser hat. Die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme sind, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.

Eine Trinkwassernachspeisung ist nur über einen freien Auslauf oder einen Rohrunterbrecher A1 erlaubt (DIN 1998 Teil 4 Abs. 4.5.2). Bei einem freien Auslauf muss ein Mindestabstand zwischen dem höchstmöglichen Wasserspiegel im Sammelbehälter und der Unterkante des Zulaufes eingehalten werden. Dieser Abstand beträgt das Doppelte des inneren Durchmessers des Zulaufrohres, mindestens aber 20 mm (DIN 1988 Teil 4 Abs. 4.2.1).

Auch an anderen Stellen der Trinkwasseranlage darf es keine direkte Verbindung mit der Regenwasseranlage geben (z.B. Spülkästen). Regenwasser- und Trinkwasserleitungen sind unterschiedlich farblich zu kennzeichnen.

Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist der Kunde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage gegenüber dem Versorgungsunternehmen mitteilungspflichtig. Regenwassersammelbehälter sind wie hauseigene Brunnen Eigengewinnungsanlagen. Die AVBWasserV führt hierzu aus:

AVBWasserV § 3 (2)

Vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage hat der Kunde dem Wasserversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkung in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.

Verwechselungsgefahr
Dachablaufwasser enthält in der Regel Krankheitserreger. Diese und andere Verunreinigungen sind mit dem menschlichen Sinnesorganen nicht wahrzunehmen. Daher muss mit großer Sicherheit verhindert werden, dass Dachablaufwasser versehentlich als Trinkwasser angesehen und konsumiert wird. Diese Gefahr besteht in besonderer Weise bei Gartenzapfstellen. Auslaufventile mit Steckschlüsseloberteilen sind zu empfehlen. Alle Entnahmestellen, die mit Dachablaufwasser gespeist werden, sind mit den Worten "Kein Trinkwasser" schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2 Abs. 3.3.2). Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu Verwechselungen, z.B. durch Kinder, kommen.

Gefahr durch Querbindungen
Nicht nur bei Erstellung der Trink- und Regenwasseranlage, sondern auch nach Jahren darf es bei Reparatur-, Änderungs- und Erweiterungsarbeiten nicht zu Querverbindungen (direkte Verbindungen) zwischen diesen Anlagen kommen. Gerade in großen Gebäuden mit unübersichtlichen Installationen sind Querverbindungen mit Sicherheit nicht auszuschließen. Ein tatsächlich realisierbares Konzept, Querverbindungen des Lebensmittels Trinkwasser auszuschließen, gibt es bisher nicht.

Ist in einem Gebäude neben der Trinkwasseranlage auch eine Regenwasseranlage installiert, wird empfohlen, an der Übergabestelle (z.B. Wasserzähler oder Gebäudeeinführung) ein Hinweisschild anzubringen.

Betrieb und Wartung
Regenwasseranlagen bedürfen einer regelmäßigen Wartung. Die Dachrinnen müssen möglichst sauber gehalten und die Ablagerungen aus dem Sammelbehälter entfernt werden. Ebenso müssen die Filter gespült werden. Diese Arbeiten sind mit erheblichem Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden.

Ökonomische und ökologische Beurteilung
Relativ eindeutig sind die Fragen der Wirtschaftlichkeit zu beantworten: Wäre ein merklicher ökonomischer Nutzen erzielbar, dann wäre eine Subventionierung von Regenwasseranlagen nicht nötig. Die Nutzung von Regenwasser ist kein Ersatz für einwandfreien Gewässerschutz. Werden zum Betrieb der Regenwasseranlage Chemikalien zur Desinfektion eingesetzt, kommt es zu einer unerwünschten Umweltbelastung. Auch muss für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren ein gesonderter Wasserzähler installiert werden, der die Brauchwassermenge die dem Kanal zugeführt wird, ermittelt.

Aufbau einer Regenwasseranlage
Die Errichtung einer Regenwasseranlage stellt keine besonderen technischen Probleme für den Fachmann dar. Das Dachablaufwasser fließt über die Fallrohre in den Sammeltank. Über eine Pumpenanlage wird das durch den Filter gereinigte Wasser den Entnahmestellen zugeleitet. Die Nachspeisung in Trockenperioden geschieht über das Trinkwassernetz.

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Die Herstellung der Anlage ist den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen und muss durch ein zugelassenes Installationsunternehmen durchgeführt werden! Die Brauchwasseranlage, d. h. diejenige Regenwassernutzung, die sich nicht auf die Gartenbewässerung beschränkt, muss immer bei den Verbandsgemeindewerken angezeigt werden.

Aufgrund der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain sind für die eingeleiteten Abwassermengen Schmutzwassergebühren zu zahlen. Daher ist es erforderlich, einen gesonderten Wasserzähler zu installieren, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgen kann. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass   die eingeleitete Brauchwassermenge im Wege der Schätzung ermittelt und berechnet wird, wenn entgegen der AES kein Zähler eingebaut wurde.

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Letzte Änderung dieser Seite am: 13.01.2006