| Verbandsgemeindeverwaltung
Gebhardshain - Rathaus Fachbereichsverzeichnis Öffnungszeiten E-Mail: rathaus@gebhardshain.de |
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Das Rathausgebäude wurde in den Jahren 1964/1965 nach dem damaligen Stand der Technik errichtet und seitdem in der grundsätzlichen Bausubstanz unverändert gelassen. Trotz regelmäßiger Unterhaltungsarbeiten ist die Bausubstanz teilweise stark angegriffen. ... weiterlesen!
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In den 1970er Jahren erfolgte ein Austausch der Fenster, ansonsten wurde die bauliche Ausstattung beibehalten. Eine Sanierung lohnt sich für einige Elemente nicht, da sie trotzdem nicht mehr den Anforderungen an ein gesundes Arbeitsklima entsprechen würden. Hinzu kam, dass teilweise Sporenbefall in einzelnen Räumen festgestellt wurde. Eine Sanierung des gesamten Baukörpers und grundlegende Modernisierung (Wärmedämmung, Heizung, Belüftung, elektrische Anlage, Fußböden, Dacheindeckung, u. v. m.) ist daher dringend notwendig. Im Dezember 2001 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Planung für den Umbau und eine umfangreiche Modernisierung/Vergrößerung zu vergeben. Entsprechende Anträge für eine Bezuschussung des Projekts aus dem Investitionsstock wurden gestellt. Das Land hat die Sanierungsbedürftigkeit grundsätzlich anerkannt. Es wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt, an dem sich verschiedene Planungsbüros beteiligt haben. Ein Entwurf wurde hiervon im Frühjahr 2003 ausgewählt. Die detailliertere Arbeit am Entwurf wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro begonnen. Mit einer Realisierung des Umbauprojekts ist aber nach dem heutigen Stand frühestens ab 2004 zu rechnen. Begründung für geplante Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des Rathauses: 1. Bauphysikalische und konstruktive
Mängel am Rathaus Im Rathaus bestehen Feuchtigkeitsschäden, die auf bauphysikalische und konstruktive Mängel in der Außenfassade und dem Dach zurückzuführen sind. Die Außenwände sind zum Teil feucht, es lösen sich Tapeten, es gibt Ausblühungen im Putz, und es bildet sich Feuchtigkeit in der Dämmung unter dem Estrich. In verschiedenen Räumen des Gebäudes sind bereits Schimmelpilze aufgetreten, auf die eine Mitarbeiterin allergisch reagierte. Die Schimmelpilze wurden einer Wohngiftuntersuchung in Abstimmung mit der Unfallkasse unterzogen und nachgewiesen. Nachfolgende bauphysikalische und konstruktive Mängel bestehen am Rathaus: 1.1 Mauerwerksubstanz 1.2 Bedachung 1.3 Heizung/Sanitärinstallation 1.4 Brandschutz 1.5 Behindertengerechte Zugänge und Aufzüge 1.6 Fußböden/Estrich 1.7 Elektroinstallation 1.8 Innentüren 2. Raumprogramm Durch das geänderte Raumprogramm sollen im Eingangsbereich des Rathauses der vergrößerte Sitzungssaal (110 m²), Trauzimmer/ Besprechungsraum (30 m²), ein Bürgerbüro (30 m²), die Zentrale und die Poststelle und Funktionsräume (Toiletten für Besucher und Behinderte sowie Küche und Stuhllager für den Ratssaal) vorgesehen werden. Ein behindertengerechter Zugang zu den Büros des Rathauses soll verwirklicht werden (Fahrstuhl). 3. Planung Um eine möglichst konzeptionell gute und wirtschaftliche Planung zu erhalten, wurden 5 Architekturbüros Planungsaufträge für einen Vorentwurf zur Verwirklichung des Raumprogramms mit einem Anbau erteilt. Gleichzeitig wurden die Planungsbüros gebeten, überschläglich einen Kostenvergleich zwischen der Sanierung mit Um- und Anbau des bestehenden Rathauses und einem kompletten Neubau durchzuführen. 4. Planungsergebnis Von den 5 vorgelegten Vorentwürfen entschied sich der Rat für die Planung des Architekten Sauerland, Hachenburg, mit einem eingeschossigen Anbau am Hauptgebäude im Bereich des heutigen Sitzungssaals.Die Einbeziehung des alten Anbaus in die Planung ist aufgrund seines Zustandes, den erforderlichen Aufwand des Umbaus und der Architektur nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich. Die Baukosten der Generalsanierung mit Umbau und Erweiterung des Sitzungssaals betragen ca. 2,2 Mio. EUR. Auf den neuen Anbau einschließlich Abriss des vorhandenen Anbaus entfallen ca. 650.000 EUR, auf die Sanierung des Bestands ca. 1.550.000 EUR. Der Kostenanteil des Ratssaales beträgt ca. 34% der Kosten des Anbaues und ca. 12 % der Gesamtkosten. Davon entfallen auf die Ratssaalerweiterung von ca. 30 m² ca. 3% der gesamten Sanierungs- und Ausbaukosten. Wegen der bauphysikalischen, konstruktiven und zum Teil gesundheitsgefährdenden Mängel und der Tatsache, dass von einer Sanierung des Rathauses alle Mitarbeiter profitieren und eine funktionsfähige Verwaltung allen Bürgern der Verbandsgemeinde zugutekommt, sollte auch nach Ansicht der Vertreter der ADD Trier mit der Sanierung möglichst kurzfristig begonnen werden. |
Letzte Änderung dieser Seite am: 19.07.2007